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Hier geht es direkt zu den Häufigsten Fragen:

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Fragen zum NEUEN MÜLL

  • Wann werden die neuen Abfallbehälter ausgeliefert und wann können die 'Neuen' benutzt werden?
  • Warum gibt es neue Bioabfall- und Restmülltonnen?
  • Warum werden alle Abfallbehälter ausgetauscht?
  • Welche Tonnengrößen gibt es zukünftig?
  • Warum gibt es keine 80 Liter-Behälter für den Restmüll?
  • Was ist eine Behältergemeinschaft?
  • Warum haben alle neuen Tonnen einen elektronischen Chip?
  • Gibt es auch weiterhin Gebührenmarken auf den Abfallbehältern?
  • Was ändert sich bei der Abfuhr?
  • Was ändert sich bei der Gebührenberechnung?
  • Wie kann ich Gebühren sparen?
  • Kann ich nachprüfen, wie oft mein Behälter bereits geleert wurde?
  • Wann zahle ich die Abfallgebühren?
  • Wie ist der Zeitplan der Umstellung zum neuen Abfuhrsystem?
  • Was geschieht mit den alten Eimern?
  • Kann ich die Behältergröße ändern, wenn ich feststelle, dass ich mehr oder weniger Abfall habe?
  • Kein Platz für den neuen Abfallbehälter?
  • Kann ich mit meinem Abfallbehälter innerhalb des Landkreises Tübingen umziehen?
  • Wie kann ich meinen Abfallbehälter vor Fremdbefüllung schützen?
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Allgemeine Fragen im Überblick

  • Warum muss ich überhaupt Abfallgebühren zahlen?
  • Ich ziehe um, was muss ich tun?
  • Blaue Papiertonne im Landkreis Tübingen ?
  • Welche Abfallbehälter gibt es im Landkreis Tübingen und was kostet die Abfallentsorgung vor der Haustüre?
  • Welchen Abfallbehälter (Behältergröße) brauche ich?
  • Wann werden die Abfalleimer in meiner Straße geleert?
  • Kann ich bei einem Umzug innerhalb des Landkreises Tübingen meine Abfallbehälter mitnehmen?
  • Ich ziehe weg aus dem Landkreises Tübingen. Bekomme ich die Restgebühren erstattet?
  • Meine Bankverbindung / Kontonummer hat sich geändert - die neue lautet ...
  • Ich möchte einen größeren bzw. kleineren Behälter / mein Behälter ist defekt - was kann ich tun?
  • Wie sind die Öffnungszeiten beim Entsorgungszentrum in Dußlingen?
  • Wie kann ich eine Sonderabfuhr - Sperrmüll, Holz, Elektronikgeräteschrott und Metallschrott - bestellen?
  • Was sind Renovierungsabfälle?
  • Ich habe sehr viele Gartenabfälle - wohin damit und was kostet das ?
  • Hinweise zu SPAM
  • Noch Fragen, Anregungen, Kritik?
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Warum muss ich überhaupt Abfallgebühren zahlen ?

Private Haushalte müssen nach dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz ihre Abfälle dem öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen. Diese Überlassungspflicht ist für jeden Haushalt bindend!

Das "Wie" der Überlassung regelt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in Form einer Satzung.

Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Tübingen verpflichtet jede natürliche und juristische Person, sich an die kommunale Abfallentsorgung anzuschließen, die berechtigt ist, einen Haushalt zu führen oder ein Grundstück zu nutzen oder dieses tatsächlich nutzt.

Durch die Nutzung fallen erfahrungsgemäß Abfälle an, die eben dem Landkreis Tübingen überlassen werden müssen. Für dieses Entsorgungssystem, dass die Haushalte und zum Teil auch die Gewerbebetriebe nützen müssen, werden Abfallgebühren zur Deckung der entstandenen Kosten erhoben.

 

 

 

 

Ich ziehe um, was muss ich tun?

Ausschlaggebend für eine Änderung der Abfallgebührenveranlagung ist eine korrekte An-/Abmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt.

Deshalb liegen in jedem Einwohnermeldeamt/Rathaus Anmeldebögen aus - oder auch direkt hier im Internet - mit denen dem Abfallwirtschaftsbetrieb die entsprechenden Angaben gemacht werden können. Die ausgefüllten Bögen können Sie uns per Internet zurückschicken oder ausgedruckt bei Ihrer Gemeindeverwaltung abgeben.

 

 

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Welche Abfallbehälter gibt es im Landkreis Tübingen und was kostet die Abfallentsorgung vor der Haustüre?

Es gibt Biotonnen (40-240 Liter-Behälter) und Restmülleimer (35-1100 Liter-Behälter).

Sie können Abfallbehälter mieten (nicht 35- und 50-Liter-Behälter) oder auch selbst kaufen, beispielsweise in Haushalts- und Gartenmärkten (siehe Infoblatt Verkaufsstellen im Landkreis Tübingen.

Die Abfallgebühr richtet sich nach der Anzahl und Größe der bereitgestellten Abfallbehälter (Mengentarif).

 

Verpackungen mit dem Grünen Punkt werden in Gelben Säcken gesammelt.

Werden die Abfälle sorgfältig getrennt, alle Verpackungen im Gelben Sack gesammelt und wo es geht, Bioafälle im eigenen Hausgarten kompostiert, können Sie Kosten sparen.

 

Die Broschüre "Die Abfallentsorgung im Landkreis Tübingen" gibt einen Überblick über die verschiedenen zugelassenen Abfallbehälter.

 

Sie finden Informationen zu Abfallsäcken und zu Gebühren für Abfallbehälter für Privathaushalte und Gewerbebetriebe.

 

 

 

 

Blaue Papiertonne im Landkreis Tübingen?

Der Landkreis möchte, dass die Altpapiersammlung weiterhin von Vereinen durchgeführt wird. Im Auftrag des Landkreises sammeln Vereine seit über 20 Jahren Altpapier ein. Für diese Dienstleistung erhalten sie vom Landkreis eine Vergütung. Die Erlöse für die Verwertung des Altpapiers kommen also weiterhin sowohl den einsammelnden Vereinen wie auch den Müllgebühren-Zahlern zugute.

 

Deshalb: Die Bündelsammlung für Altpapier im Landkreis Tübingen wird fortgesetzt. Der Landkreis verteilt keine Blauen Tonnen!

 

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Welchen Abfallbehälter (Behältergröße) brauche ich?

Ein Richtwert beim Restmülleimer wie auch bei der Biotonne sind jeweils pro Person und Woche 5 Liter Abfallvolumen.

Das bedeutet z.B. für einen 4-Personenhaushalt ein Bio- und Restmüllvolumen von je mindestens 40 Litern pro Abfuhr (bei 14-tägiger Abfuhr).

 

Werden beispielsweise Einmalwindeln benutzt, muss mit einen deutlich höheren Restmüllvolumen gerechnet werden.

Dasselbe gilt auch für die Biotonne, wenn Gartenabfälle von einem größeren Garten entsorgt werden sollen.

 

Die Broschüre "Die Abfallentsorgung im Landkreis Tübingen" bzw. "Die Abfallentsorgung im Landkreis Tübingen ab 2013" gibt einen Überblick über die verschiedenen aktuellen bzw. zukünftig ab 2013 zugelassenen Abfallbehälter.

Wann werden die Abfalleimer in meiner Straße geleert?

Grundsätzlich gilt, dass die Bioabfall- und Restmüllbehälter am Leerungstag bis 06.00 Uhr morgens, frühestens jedoch am Vorabend zur Leerung bereitgestellt werden sollen. Dies gilt ebenso für die Sonderabfuhren.

 

Sie können hier oder im jährlich an alle Haushalte verteilten Abfallkalender nachschauen.

 

 

Kann ich bei einem Umzug innerhalb des Landkreises Tübingen meine Abfallbehälter mitnehmen ?

Grundsätzlich ja. Sie können selbst entscheiden, ob Sie Ihren Behälter zur neuen Wohnung im Landkreis Tübingen mitnehmen oder ihn für den Nachnutzer bei Ihrer alten Wohnung stehen lassen wollen. Er würde dann von uns abgemeldet und für die weitere Nutzung gesperrt. So ist sichergestellt, dass Ihnen keine weitere Kosten entstehen können. Geben Sie uns bei einem bevorstehenden Umzug einfach Bescheid.

Sollten sich durch Ihren Umzug Änderungen in der Abfallgebührenveranlagung ergeben haben, bitten wir, uns dies (möglichst schriftlich) mitzuteilen.

 

 

 

 

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Ich ziehe weg aus dem Landkreises Tübingen. Bekomme ich die Restgebühren erstattet?

Ja, bitte melden Sie Ihren Abfalleimer bei unserer Gebührenabteilung ab, damit wir Ihr Veranlagungskonto abschliessen können.

Danach kann eine Gutschrift zum 1. des Folgemonats erstellt werden. Bitte geben Sie dabei Ihre Bankverbindung an, damit Ihnen das Guthaben zurückerstattet werden kann.

Bitte den Behälter am alten Wohnort zu Abholung bereitstellen oder die Bereitstellung veranlassen. Ansonsten müsste Ihnen der Abfalleimer in Rechnung gestellt werden.

Falls der Abfalleimer weiter benutzt werden soll (Nachmieter etc.), bitten wir Sie, uns mitzuteilen, an wen Sie den Eimer weitergegeben haben.

 

 

 

Meine Bankverbindung / Kontonummer hat sich geändert - die neue lautet ...

Kontoänderungen dürfen wir nur schriftlich entgegennehmen - Schicken Sie bitte die aktuellen Daten direkt an den Abfallwirtschaftsbetrieb oder kommen Sie gerne einfach kurz vorbei.

 

Ich möchte einen größeren bzw. kleineren Behälter / mein Behälter ist defekt - was kann ich tun?

Bitte wenden Sie sich an die Gebührenabteilung.

 

 

Wie sind die Öffnungszeiten beim Entsorgungszentrum in Dußlingen?

Das Entsorgungszentrum in Dußlingen hat geöffnet:

Mo. - Fr. 7.00 bis 16.45 Uhr

Sa. 8.00 - 11.45 Uhr

 

 

 

 

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Wie kann ich eine Sonderabfuhr - Sperrmüll, Holz, Elektronikgeräteschrott und Metallschrott - bestellen ?

Im ersten Halbjahr werden Sperrmüll und Holz aus privaten Haushalten zu festen Terminen (siehe Abfallkalender) abgeholt.

Ab Juli können Sie die jeweiligen Abfuhren mit den entsprechenden Abfuhrkarten - in der Heftmitte des Abfallkalenders - selbst anfordern. Elektronikgeräteschrott (einschließlich Kühlgeräte) und Metallschrott wird ganzjährig nur auf Anforderung mittels Abfuhrkarte bis zu zweimal pro Jahr bei Ihnen abgeholt.

Die Wartezeit beträgt jeweils bis zu 6 Wochen.

Bitte beachten Sie, die maximale haushaltsübliche Menge ist 2 m³, Abfälle aus Gebäuderenovierungen und sperrige Abfälle von Gewerbebetrieben sind von der Entsorgung durch die kommunale Abfuhr ausgeschlossen.

 

 

 

 

Was sind Renovierungsabfälle?

Alle Materialien, die fest mit dem Gebäude verbunden waren, sind Renovierungsabfall.

Kloschüsseln, Waschbecken, Dachrinnen, Fußbodenbeläge wie Teppich- und Parkettböden, Heizkörper, Öltanks, Spanplatten, Badewannen und WC-Spülkästen sind Renovierungsabfälle.

Solche Abfälle aus Gebäuderenovierungen müssen vom Kunden selbst zum

Entsorgungszentrum Dußlingen oder einem Verwerter gebracht werden.

Eine Kleinanlieferung in Dußlingen beim ZAV kostet bis zu einer Menge von 0,5 m³ 12,- €.

Größere Mengen werden gewogen und entsprechend verrechnet.

 

 

 

 

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Ich habe sehr viele Gartenabfälle - wohin damit und was kostet das ?

Gartenabfälle können über den eigenen Hausgartenkompost verwertet werden oder über die Biotonne und den Laubsack zur Abfuhr bereitgestellt oder beim Entsorgungszentrum Dußlingen abgegeben werden. Das Endprodukt ist jeweils Kompost.

Baum- und Strauchschnitt kann bei den kommunalen Häckselplätzen ohne zusätzliche Kosten angeliefert werden.

Die Anlieferung von Häckselgut (holziger Baum-, Strauch- und Heckenschnitt) beim Entsorgungszentrum in Dußlingen kostet bis 0,5 m³ 12,- € oder 55,- € je 1000 kg.

 

Außerdem bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb zweimal jährlich eine Häckselgutsammlung an, bei der gebündelte holzige, häckselbare Gartenabfälle wie Strauch-, Hecken- oder Baumschnitt direkt am Grundstück abgeholt werden. Die Abholtermine stehen im Abfallkalender.

 

 

 

 

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Wann werden die neuen Abfallbehälter ausgeliefert und wann können die 'Neuen' benutzt werden?

Ein Großteil der Behälter ist bereits ins Lager zum Entsorgungszentrum nach Dußlingen geliefert worden, so dass pünktlich mit der Verteilung der insgesamt 88.500 Abfallbehälter (davon ca. 20.000 Bioabfallbehälter) im Kreis begonnen werden kann.

 

Bis voraussichtlich Ende November werden die neuen Behälter ausgeteilt. Die Verteilung erfolgt durch die Firma c-trace GmbH im Auftrag der Firma ALBA Neckar-Alb GmbH & Co. KG.

 

Die ersten Behälter werden in der Gemeinde Dußlingen verteilt, dann folgen die umliegenden Gemeinden und Städte. Termine und Infos gibt es über die Tagespresse, die Gemeindeboten sowie hier auf der AWB-Website.

 

Zeitplan zur Behälterverteilung im Landkreis Tübingen:

Ab 18.09.2012 in Dußlingen

Ab 19.09.2012 in Gomaringen

Ab 24.09.2012 in Nehren

Ab 25.09.2012 in Mössingen

Ab 04.10.2012 in Ofterdingen

Ab 05.10.2012 in Bodelshausen

Ab 09.10.2012 in Hirrlingen

Ab 09.10.2012 in Starzach

Ab 11.10.2012 in Neustetten

Ab 11.10.2012 in Ammerbuch

Ab 17.10.2012 in Dettenhausen

Ab 19.10.2012 in Kirchentellinsfurt

Ab 23.10.2012 in Kusterdingen

Ab 25.10.2012 in Rottenburg Teilorte

Ab 06.11.2012 in Rottenburg Kernstadt

Ab 13.11.2012 in Tübingen, Teilorte

Ab 19.11.2012 in Tübingen Kernstadt

 

• Pro Adresse werden alle Behälter (Restmüllbehälter und Biotonnen) auf einmal ausgeliefert.

• Da die Behälter aus Transportgründen bei der Auslieferung gestapelt sind, werden vor Ort die Achsen und die Räder montiert sowie die Etiketten aufgeklebt.

• Mit einem Handlesegerät wird das Adressetikett eingescannt und der Chip ausgelesen. Dies gewährleistet, dass jeder Behälter in Zukunft eindeutig zu-geordnet werden kann.

 

Auf dem Behälter befinden sich künftig zwei Etiketten.

• Der Aufkleber auf dem Deckel enthält Behälternummer und Name. Dieses Etikett ist nur für die Auslieferung wichtig, damit man seinen Behälter erkennen kann. Es kann entfernt werden, nachdem der Behälter ordnungsgemäß ausgeliefert wurde. Später kann man seinen Behälter anhand der Behälternummer in Kombination mit dem seitlichen Etikett identifizieren. Es ist also sinnvoll, sich die Behälternummer zu merken oder zu notieren.

 

• Auf dem zweiten Etikett seitlich am Rumpf sind Behälter-Nummer, Straße, Ort, Volumen des Behälters, Abfallart (Bioabfall oder Restmüll) sowie Strichcode aufgedruckt. Dieses Etikett darf nicht entfernt werden.

 

Sobald die Behälter verteilt sind, sollte man prüfen, ob der richtige Behälter an die richtige Adresse ausgeliefert worden ist. Wer einen falschen Behälter ausgeliefert bekommen hat, wird gebeten, dies zeitnah unter der Telefonnummer 07071/207-1344 (Mo – Fr von 8 Uhr bis 16 Uhr) zu reklamieren. Hierbei ist es wichtig, dass bei der Reklamation die Behälternummer angegeben wird.

 

• Änderungswünsche zu bereits bestellten Behältern kann man unter Angabe des Buchungszeichens und der Adresse nur schriftlich an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen, Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tü-bingen oder per Mail unter awb@kreis-tuebingen.de richten.

Der Austausch dieser Behälter erfolgt voraussichtlich erst im ersten Quartal 2013, wenn die Erstverteilung im ganzen Landkreis abgeschlossen ist.

 

• Die alten Abfallbehälter müssen noch bis Ende 2012 benutzt werden, da erst 2013 der Systemwechsel von Gebührenmarke auf Chip erfolgt. Die alten Abfallbehälter werden von Mitte Januar bis Mitte März 2013 abgeholt. Die Termine hierfür werden entsprechend veröffentlicht.

 

• Ausgediente Behälter können ab Januar 2013 auch kostenlos im Entsorgungszentrum in Dußlingen abgeben werden.

 

Hintergrund der Umstellung auf die neuen Abfallbehälter ist eine EU-Richtlinie zum Arbeitsschutz, wonach die neuen Restmülltonnen neben Rädern auch eine Min-desthöhe aufweisen müssen, so dass sie nicht getragen und beim Einhängen am Müllfahrzeug auch nicht angehoben werden müssen. Auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes (www.abfall-kreis-tuebingen.de) gibt es Informationsmaterial zum Nachlesen und Download, einen Gebührenrechner sowie Broschüren in verschiedenen Sprachen.

 

 

Die neuen Behälter werden vom Abfuhrunternehmen ab 02. Januar 2013 geleert.

 

 

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Warum gibt es neue Bioabfall- und Restmülltonnen?

Durch die neuen Mülltonnen erleichtert sich das Behälter-Handling. Alle Müllgefäße werden zukünftig Räder haben und eine Mindesthöhe aufweisen, sodass die Tonnen nicht mehr getragen und beim Einhängen in die Schutz-vorrichtung am Müllfahrzeug nicht angehoben werden müssen. Dies ent-spricht einer EU-Richtlinie, umgesetzt in nationales Recht durch die Lasten-handhabungsverordnung. Damit wird zum einen dem Gesundheitsschutz der Müllwerker Rechnung getragen, zum anderen müssen auch die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis keine schweren Restmülltonnen mehr tragen. Die Biotonnen entsprechen zwar bereits dieser Vorschrift, jedoch haben auch diese vielfach das Ende der üblichen Lebensdauer erreicht. Daher beschloss der Kreistag einen Austausch aller Rest- und Bioabfallbehälter.

Warum werden alle Mülltonnen ausgetauscht?

Über 90% aller Haushalte im Landkreis Tübingen haben Restmülleimer ohne Räder (35- und 50-Liter Rundeimer), die entsprechend der EU-Richtlinie ausgetauscht werden müssen. Bereits vorhandene Rest- und Bioabfallbehälter mit Rädern sind auch schon in die Jahre gekommen und werden deshalb auch erneuert.

Es werden also alle Abfallbehälter bis 240 Liter ausgetauscht und durch neue Behälter mit Chip ersetzt.

660 und 1100-Liter-Container werden mit einem Chip nachgerüstet und nur getauscht, wenn es notwendig ist, z.B. bei technischen Mängeln.

 

 

Welche Tonnengrößen gibt es zukünftig?

Restmüllbehälter: 40 Liter, 60 Liter, 120 Liter, 240 Liter sowie 660 Liter- und 1100-Liter-Container.

Biotonnen wie bisher: 40 Liter, 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter und 240 Liter.

Die neuen Restmüllbehälter sind seit Februar im Landratsamt Tübingen, Wilhelm-Keil-Straße 50, beim Zweckverband Abfall-verwertung in Dußlingen und bei der Firma ALBA, Eisenbahnstraße 126 in Tübingen ausgestellt. Ebenfalls können die Behälter bei den Gemeindeverwaltungen in Ammerbuch, Bodelshausen, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Kusterdingen, Mössingen, Nehren, Rottenburg, Starzach und Tübingen angeschaut werden.

 

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Warum gibt es keine 80 Liter-Behälter für den Restmüll?

Da sich in vielen Landkreisen die Kombination aus 60 Liter /120 Liter/ und 240 Liter-Behältern bewährt hat, wurde dem Kreistag dieses Modell mit einer Mindestleerungszahl vorgeschlagen, mit dem Ziel, durch möglichst wenig Leerungen Abfuhrkosten einzusparen. Daraufhin wurde im Kreistag in einem langen Prozess der Entscheidungsfindung die Einführung von 60 Liter-, 120 Liter- und 240 Liter-Tonnen angestrebt. Es wurde viel über die unterschiedlichen Behältergrößen diskutiert, da jede zusätzlich angebotene Behältergröße Auswirkungen auf die Kosten hat, da dann mehr Behältergrößen vorgehalten werden müssen. Letztendlich wurde ein Kompromiss gefunden, der so aussieht, dass es zu den vorgeschlagenen Behältergrößen auch einen 40 Liter-Behälter gibt. Aufgrund der Vielzahl von Ein- und Zweipersonenhaushalten, der Häufigkeit der bisher vorhandenen 35 Liter-Behälter (derzeit fast 70 % der Behälter im Landkreis) wurde der 40 Liter-Behälter mit aufgenommen und die Mindestleerungszahl aufgrund hygienischer Bedenken auf 12 Leerungen erhöht.

 

Wenn Sie bisher einen 80 Liter-Behälter genutzt haben, lautet unsere Empfehlung auf 120 Liter umzustellen. Natürlich können Sie auch andere Varianten prüfen. Als Alternative zur 120 Liter-Tonne gibt es z. B. noch folgende Möglichkeiten:

 

• Einen 60 Liter-Restmüllbehälter wählen und für zusätzliche Mengen bei Bedarf einen 70 Liter-Restmüllsack (4,52 €/Sack) bereitstellen.

• Sie entscheiden sich für 2 x 40 Liter-Restmüllbehälter.

• Sie haben einen 80 Liter-Restmüllbehälter aber keine Biotonne? Vielleicht ist ja für die Zukunft diese Variante für Sie interessant: 60 Liter-Restmülltonne + 40 Liter-Biotonne.

 

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Was ist eine Behältergemeinschaft?

Nicht jeder Haushalt muss eine Restmülltonne besitzen. Insbesondere in Mehrfamilienhäusern können sich Nachbarn im Haus zur Behältergemein-schaft zusammenschließen. Dies bedeutet, dass mehrere Haushalte eine gemeinsame Restmülltonne benutzen. Sie können sich ebenso mit Ihrem Nachbarn eines angrenzenden Grundstücks zusammenschließen. Bei der Biotonne gilt dies entsprechend.

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Warum haben alle neuen Tonnen einen elektronischen Chip?

Durch den Chip sind die Tonnen idendifizierbar.

- Jede Tonne ist dadurch eindeutig dem Haushalt zuzuordnen, der die Gebühren für diese Tonne bezahlt.

- Jede Leerung wird registriert. So ist es möglich, bei der Berechnung der Restmüllgebühren mit zu berücksichtigen, wie oft die Tonne geleert wurde, also verursachergerecht.

- Gebührenmarken werden nicht mehr gebraucht und müssen nicht mehr auf den Behälter geklebt werden.

- Bei Diebstahl kann der Behälter gesperrt, also von der Leerung ausgeschlossen werden.

 

 

Gibt es auch weiterhin Gebührenmarken auf den Abfallbehältern?

Nein, Gebührenmarken werden nicht mehr gebraucht, das "Januar-Marken-Bebben bei extremen Wetterlagen entfällt".

 

 

Was ändert sich bei der Abfuhr?

Eigentlich nichts. Das Müllfahrzeug kommt auch weiterhin alle zwei Wochen vorbei, um Ihre Behälter zu leeren. In der Zeit von Juni bis September wird die Biotonne aus hygienischen Gründen auch zukünftig wöchentlich geleert.

 

Eine Besonderheit gibt es nun bei der Restmülltonne: Zwar kommt das Müllfahrzeug alle zwei Wochen bei Ihnen vorbei, aber jetzt haben Sie die Wahl. Wenn Sie die Tonne nur zwölf Mal jahrlich bereitstellen, sparen Sie Gebühren.

 

 

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Was ändert sich bei der Gebührenberechnung?

Bislang werden die Abfallgebühren ausschließlich nach dem Volumen der Behälter berechnet. Durch den elektronischen Chip ist es in Zukunft möglich festzustellen, wem der Behälter gehört und wie häufig die Restmülltonne zur Leerung bereitgestellt wurde.

Die Gebühr für die Entsorgung von Restmüll setzt sich zusammen aus der Grundgebühr (Kosten für sämtliche Sonderabfuhren bei Privathaushalten) und der Leerungsgebühr (12 Mindestleerungen bzw. 24 Mindestleerungen bei wöchentlicher Containerleerung). Wenn Sie die Restmülltonne häufiger als zwölf Mal jährlich bereitstellen bzw. den zur wöchentlichen Abfuhr bestimmten Container häufiger als 24 Mal jährlich bereitstellen, wird für jede zusätzliche Leerung die entspechende Leerungsgebühr erhoben.

 

Wenn Sie eine Biotonne benutzen, werden Ihnen auch zukünftig 33 Leerungen im Gebührenbescheid berechnet.

 

Hier eine Übersicht über die Gebühren für Privathaushalte und Gewerbebebetriebe.

 

 

Wie kann ich Gebühren sparen?

Da sich die Gebühren für Restmüll nach der Größe des Restmüllbehälters und der Anzahl der Leerungen (bei 12 Mindestleerungen) berechnen, haben Sie ab 2013 zwei Möglichkeiten, um Gebühren zu sparen: Abfälle vermeiden und trennen (Bioabfall, Glas, Papier, Verpackungen) und einen möglichst kleinen Behälter wählen. Wenn Sie ihren Restmülleimer dann nur monatlich zur Leerung bereitstellen, zahlen Sie lediglich die Mindestjahresgebühr.

Hier eine Übersicht über die Gebühren für Privathaushalte und Gewerbebebetriebe.

 

 

Kann ich nachprüfen, wie oft mein Behälter bereits geleert wurde?

Sie können auf unserer AWB-Website bei den Online-Bürgerdiensten Ihre Kundendaten und die Leerungen Ihrer Abfallbehälter überprüfen.

Sie benötigen als Zugangsdaten folgenden Angaben:

» 1. Ihre 6-stellige Kunden-Nummer und

» 2. Ihren 10-stelligen persönlichen Zugangscode,

jeweils im Abfallgebührenbescheid 2013.

 

Beide Angaben finden Sie in Ihrem Abfallgebührenbescheid 2013, den wir Ihnen am 08. März zugeschickt haben.

 

Hier geht es zu den Online-Bürgerdiensten.

 

Hier eine Übersicht über die Gebühren für Privathaushalte und Gewerbebebetriebe ab 2013.

 

 

Wann zahle ich die Abfallgebühren?

Anfang des Jahres 2013 erhalten Sie von uns einen Gebührenbescheid mit der Jahresgebühr für 2013.

Darin enthalten ist die Gebühr für zwölf Leerungen der Restmülltonne sowie für sämtliche Sonderabfuhren (Elektronikgeräteschrott, Häckselgut, Holzmöbel, Metallschrott, Sperrmüll). Falls sie auch eine Biotonne nutzen, zahlen Sie wie gewohnt die Jahresgebühr für 33 Leerungen.

Wenn Sie die Restmülltonne häufiger als zwölf Mal jährlich bereitstellen, wird für jede zusätzliche Leerung eine Gebühr erhoben. Zum Jahresbeginn 2014 werden die zusätzlichen Leerungen abgerechnet. Diese Abrechnung ist dann auch die Grundlage für die Abschlagszahlung des nächsten Jahres.

Hier eine Übersicht über die Gebühren für Privathaushalte und Gewerbebebetriebe.

 

 

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Wie ist der Zeitplan der Umstellung zum neuen Abfuhrsystem?

Anfang September 2012 werden wir Sie informieren, wann die neuen Tonnen geliefert werden.

 

Die Austeilung der neuen Abfallbehälter erfolgt zwischen 15. September und 15. Dezember 2012.

 

Bis zum Dezember werden die 660 und 1100 Liter-Container mit einem elektronischen Chip nachgerüstet oder ausgetauscht, wenn dies nötig ist.

 

Sollte ein Behälter falsch geliefert worden sein, können Sie dies selbstvertändlich reklamieren. Wir werden Ihnen dann den richtigen Behälter bis spätestens Ende März 2013 nachliefern.

 

 

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Was geschieht mit den alten Eimern?

Bioabfall- und Restmüllbehälter, die Ihnen vom Landkreis Tübingen zur Verfügung gestellt wurden (Mietgefäße), werden im Zeitraum von Januar bis März 2013 bei Ihnen abgeholt. Handelt es sich um einen gekauften Behälter, können Sie diesen natürlich ebenfalls zur Abholung bereitstellen oder kostenlos beim Zweckverband Abfallverwertung abgeben, wenn Sie selbst keine Verwendung mehr haben.

Kann ich die Behältergröße ändern, wenn ich feststelle, dass ich mehr oder weniger Abfall habe?

Sie können jederzeit eine andere Behältergröße bestellen. Innerhalb des Jahres 2013 ist dies kostenlos. Ab 2014 wird für die Änderung der Behältergröße bzw. für die mehrfache An- und Abmeldung eines Abfallbehälters jeweils eine Gebühr von 24,36 € erhoben. Siehe dazu auch § 23 (4) der Abfallwirtschaftssatzung.

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Kein Platz für die neuen Abfallbehälter?

Informationen zur Befreiung von der Behälterpflicht ab 2013:

Ab 01.01.2013 werden im Landkreis Tübingen neue Abfallbehälter eingeführt. Die neuen Abfallbehälter sind mit Rädern ausgestattet und müssen aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen eine Mindesthöhe aufweisen. Durch diese Mindesthöhe sind die neuen Abfallbehälter teilweise deutlich höher, als es zum Beispiel der bisherige 35- oder 50 Liter Restmüllbehälter war.

Gerade im Innenstadtbereich führt dies in einzelnen Haushalten dazu, dass es keinen Platz gibt, wo die neuen Behälter untergebracht werden können.

Für diese Fälle wurde in der Satzung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Landkreises Tübingen (Abfallwirtschaftssatzung § 13 Abs. 6 d) in der Fassung ab 01.01.2013 die Möglichkeit eingeräumt, auf Antrag widerruflich von der grundsätzlich bestehenden Behälterpflicht befreit werden zu können.

 

Was es bei einer solchen Befreiung zu beachten gilt, haben wir in einem Infoblatt zusammengefasst.

 

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Kann ich mit meinem Abfallbehälter innerhalb des Landkreises Tübingen umziehen?

Sie können den Behälter an Ihre neue Anschrift im Landkreis Tübingen mitnehmen, allerdings muss die Tonne unter der neuen Adresse registriert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Behälter am alten Wohnort zu lassen. Hierbei sollte eine Registrierung auf die Anschrift des Nachmieters (Ummeldung) erfolgen, damit der Nachmieter nicht auf Ihre Kosten entsorgen kann.

Ziehen Sie in einen anderen Landkreises um, melden Sie den Abfallbehälter ab und wir holen ihn ab.

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Wie kann ich meinen Abfallbehälter vor Fremdbefüllung schützen?

Zum Schutz vor Fremdbefüllung können Sie bei Ihrem Abfallbehälter ein Schloss installieren lassen. Dieses öffnet sich beim Leerungsvorgang am Müllfahrzeug automatisch, es muss also vor der Leerung nicht aufgeschlossen werden. Der Preis für die Nachrüstung eines solchen Schlosses incl. 2 Schlüsslen beträgt 40 EUR.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Noch Fragen, Anregungen, Kritik?

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Die Abfallberatung gibt Ihnen gerne Auskunft oder ist Ihnen gerne bei der Lösung Ihrer Abfallprobleme behilflich.

 

 

 

 

 

 

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