Allgemeine Informationen
Gewerbebetrieb
Unter dem Begriff „Gewerbebetrieb“ sind alle Einrichtungen und Unternehmen zu verstehen, die nicht private Haushaltungen sind (z. B. Firmen, Büros, Praxen, Gaststätten, Schulen, Vereine etc.).
Restmüllabfuhr
Restmüll wird im 14-täglichen Rhythmus abgefahren. Bei 660/1.100 Liter Containern kann auch eine wöchentliche Leerung beantragt werden. Durch einen elektronischen Chip an Ihrem Behälter wird die Anzahl der Leerungen registriert. Wird der Restmüllbehälter nicht bei jeder Abfuhr bereitgestellt, können Sie Gebühren zu sparen.
» hier gehts zum Abfallkalender.
Gebühren
Sie erhalten bis Anfang März einen Gebührenbescheid für 2013 über die Behälterjahresgebühr mit dem Infoblatt zum Neuen MÜLL. Darin enthalten ist die - je nach Anmeldungsmonat gegebenenfalls anteilige - Gebühr für 12 Mindestleerungen der Restmülltonne (bei wöchentlicher Abfuhr von 24 Mindestleerungen). Stellen Sie den Restmüllbehälter häufiger bereit, wird für jede zusätzliche Leerung eine Gebühr erhoben, die zu Jahresbeginn 2014 abgerechnet wird. Diese Abrechnung bildet dann die Grundlage für die Abschlagszahlung des darauf folgenden Jahres.
» hier gehts zum Online-Gebührenrechner.
Abfallbehälter
Die Abfallbehälter werden vom Landkreis gestellt. Sie werden auf Ihren Antrag hin an Ihre Adresse ausgeliefert. Die Erstausstattung, die Abmeldung und die Rückgabe von Abfallbehältern sind gebührenfrei.
Behältertausch, Änderungen der Behälteranzahl oder -größe
Der Austausch von defekten Behältern ist grundsätzlich gebührenfrei. Für jede sonstige Änderung der Anzahl oder Größe von Restmüll- oder Bioabfallbehältern wird ab dem 01.01.2014 eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr beträgt je Auftragsbearbeitung 24,36 €.
Behälterschloss
Für die Nachrüstung der Abfallbehälter von 40 Liter bis 240 Liter Füllraum mit Schwerkraftschlössern wird eine einmalige Gebühr für Schloss und Installation von 40,00 € pro Behälter erhoben.
Behältergemeinschaft
Ist für Sie alleine ein Behälter zu groß, können Sie sich mit einem/weiteren Gewerbebetrieb/en auf demselben Grundstück zu einer Behältergemeinschaft zusammenschließen. Die Teilnehmer/innen einer Behältergemeinschaft haften bis zum Ausgleich der Schuld als Gesamtschuldner.
Gemischt genutzte Grundstücke (Gewerbe/Haushalt)
Sollen auf einem Grundstück Abfälle aus Privathaushalten und Gewerbebetrieben entsorgt werden, so ist jeweils mindestens ein Restmüllbehälter bereitzustellen. Fallen in Ihrem Betrieb innerhalb von 14 Tagen weniger als 20 Liter Restmüll an und wird dieser nachweislich über vorhandene Hausmüllbehälter für Privathaushalte entsorgt, so kann der Landkreis Tübingen Sie auf Antrag von der zusätzlichen Anmeldung eines Gewerbemüllbehälters befreien.
Befreiung von der Bereitstellungspflicht
Eine Befreiung von der Bereitstellungs- und Entsorgungspflicht können wir nur auf Ihren Antrag erteilen, wenn in Ihrem Betrieb Abfall anfällt, der über unsere Abfallbehälter nicht entsorgt werden kann, oder die Entsorgung über den Landkreis Tübingen persönlich oder sachlich nicht zuzumuten wäre. Für die Befreiung wird eine einmalige Verwaltungsgebühr erhoben. Befreiungen sind stets widerruflich.
Wertstoffe wie Altpapier, Altglas
Altpapier kann alle vier bis sechs Wochen in haushaltsüblichen Mengen gebündelt zur Abholung bereitgestellt werden. Die Containerstandorte für Altglas (kein Flachglas, kein Fenster- und Spiegelglas) entnehmen Sie bitte Ihrem Abfallkalender.
Verpackungen
Verpackungen aus Kunststoff, Metall, oder Verbundstoffen können in haushaltsüblichen Mengen (max. 2m³) über den Gelben Sack entsorgt werden.
Gelbe Säcke erhalten Sie:
- Stadt Tübingen Firma Mast, Reutlinger Straße 9, Tübinger Bürgeramt, Schmiedtorstraße 4,
- Firma ALBA Eisenbahnstraße 126
- Außerhalb Tübingens bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung
Elektro- und Elektronikgeräte
Gewerbebetriebe können Elektro- und Elektronikgeräte, soweit die Beschaffenheit und Menge der dort anfallenden Altgeräte mit den in privaten Haushalten anfallenden Geräten vergleichbar ist, kostenlos beim Zweckverband Abfallverwertung (ZAV) in Dußlingen abgeben.
Problemstoffe
Problemstoffe aus Gewerbe, Handel oder aus Praxen sind der Sonderabfallagentur Baden-Württemberg (www.saa.de) zur Beseitigung anzudienen, sofern Sie diese Abfälle nicht selbst verwerten oder einem privaten Entsorgungsunternehmen zur Entsorgung überlassen.
Ausschluss
Die Abholung oder Entsorgung anderer Abfallarten (Sperrmüll, Metallschrott, Holz und Grüngut) ist in der ermäßigten Jahresgebühr für das Gewerbe nicht enthalten. Sofern Sie diese Abfälle nicht selbst verwerten oder einem privaten Entsorgungsunternehmen zur Verwertung überlassen, sind diese Abfälle bei Zweckverband Abfallverwertung in Dußlingen anzuliefern.
» Anmeldeformular für Gewerbebetriebe zum Herunterladen.
Wenn Sie noch Fragen haben
Reklamationen - Müllabfuhr
07071/207-1313
Gebühren
07071/207-1303; 1320 bis 1326
Abfallberatung
Frau Dr. Riedinger (07071/207-1310)
Herr Gaensslen (Di. - Do.: 07071/207-1312)
Herr Puhlmann (07071/207-1315)
Herr Schnepf (07071/207-1311)
Frau Widmann (Mo., Fr.: 07071/207-1314)
Bauabfälle
Frau Wittig (07071/207-1307)
Gelbe Säcke
Fa. Alba, Metzingen (07123/96 75-290)
Altpapier
Fa. Renz, Reutlingen (07121/91 61-42)


