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Neues Abfallgebührensystem im Landkreis Tübingen

Sie sind jetzt aufgerufen, dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen bis zum 12. Februar 2010 Ihre Anregungen und Wünsche zu dieser Thematik schriftlich mitzuteilen:

Der Kreistag hat 2008 beschlossen, die Müllabfuhr zum 01.01.2013 auf Abfallbehälter mit Rädern umzustellen, um den Vorschriften der EU-Lastenhandhabungsvorschrift gerecht zu werden.

 

Am 26.01.2010 wurde die öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema "Zukünftiges Abfallgebührensystem im Landkreis Tübingen" in die Herrmann-Hepper-Halle in Tübingen durchgeführt.

Bei der Umstellung ist die Wahl der Behältergrößen, das dazu passende Gebührensystem und eine möglichst kostengünstige Entsorgung Vorraussetzung für die Zufriedenheit der Benutzer.

In den bisherigen Beratungen im Kreistag wurden für die Restmüllabfuhr 6 Varianten diskutiert (siehe Kurzinformation).Zwei waren in der engeren Wahl:

 

Variante C - Entleerungshäufigkeitsmaßstab (12-26 Abfuhren/Jahr)

Variante D1 - Gewichtsmaßstab (zusätzliche Behältergrößen)

 

Die Expertenvorträge von Vertretern der Landkreise Raststatt, Heidenheim und Darmstadt-Dieburg sowie die Vorstellung der System- und Gebührenvarianten des Gutachters finden Sie

hier als Download:

 

» Vorstellung der System- und Gebührenvarianten (Gutachterbüro Schmidt/Bechtle GmbH)

» Erfahrungsbericht Landkreis Raststatt, Variante Entleerungshäufigkeit

» Erfahrungsbericht Landkreis Heidenheim, Variante Gewichtsmaßstab

» Erfahrungsbericht Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kombination von Bioabfall- und Restmüllgebühren


Anregungen und Wünsche der zu dieser Thematik konnten dem Abfallwirtschaftsbetrieb bis zum 12. Februar 2010 schriftlich mitgeteilt werden.

Die insgesamt 42 Rückmeldungen wurden ausgewertet und die Ergebnisse dem Kreistag am 17. März 2010 in öffentlicher Sitzung vorgestellt.

Insgesamt war der Tenor, das neue System solle möglichst verursachergerecht, unkompliziert und nicht teurer sein.

 

Der Kreistag beschloss am 17. März 2010 einstimmig die Eckpunkte der künftigen Müllabfuhr:

- Die neuen Restmüllbehälter (40, 60, 120, 240, 660, 1100 Liter) werden vom Landkreis gestellt und mit Chips ausgestattet.

- Die Variante C 'Entleerungshäufigkeitsmaßstab' wird für den Restmüll im künftigen Müllabfuhrsystem gewählt. Eine Gebührenabrechnung nach dem Behältergewicht ist vom Tisch.

- Es werden 12 Mindestleerungen - je eine Leerung im Monat - für die Gebührenkalkulation berücksichtigt. Alle weiteren Leerungen werden zusätzlich berechnet.

- Die Gebührenbescheide werden weiterhin an die einzelnen Haushalte verschickt, nicht an die Grundstückseigentümer.

-Bei der Bioabfallsammlung bleibt es beim bisherigen System. Die Biotonnen werden mit Chips nachgerüstet.

- Die genaue Berechnung der Gebühren wird in den kommenden Monaten beraten und ist noch offen.

 


Weiterführende Informationen:

 

 

» Presseartikel zur Kreistagssitzung am 17.03.2010 im Schwäbischen Tagblatt

 

» Programm der Informationsveranstaltung am Dienstag, 26.01.2010, 19 Uhr

 

» Presseartikel zur Infoveranstaltung (Artikel vom März 2010)

 

» Anregungen und Vorschläge zum künftigen Müllgebührensystem - Kurzinformation

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch über den elektronischen Sitzungsdienst des Landkreises. Sie können alle öffentlichen Drucksachen zu diesem Thema recherchieren und zur Ansicht aufrufen, wenn Sie bei "Recherche" das Stichwort "Müll" eingeben.

 

Der folgende Link führt Sie direkt zu den entsprechenden

» Sitzungsdaten des Kreistags des Landkreises Tübingen (Stichwort: Müll)

 

 

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