Was ist neu?
» Restmülltonne
Bislang werden die Abfallgebühren beim Restmüll ausschließlich nach dem Volumen Ihres Behälters berechnet. Ab dem Jahr 2013 entscheiden Sie selbst, wie oft Sie Ihren Mülleimer bereitstellen.
Der elektronische Chip erkennt Ihren Behälter und registriert die Anzahl der Leerungen - die Gebührenmarke wird nicht mehr benötigt.
Die Mindestgebühr umfasst jeweils 12 Leerungen pro Jahr. Jede weitere Leerung wird zusätzlich berechnet.
» Biotonne
Gleich vorweg, hier bleibt alles beim Alten.
Wenn Sie eine Biotonne nutzen, werden Ihnen auch zukünftig 33 Leerungen pro Jahr im Gebührenbescheid berechnet.


