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Sie sind jetzt aufgerufen, dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen bis zum 12. Februar 2010 Ihre Anregungen und Wünsche zu dieser Thematik schriftlich mitzuteilen:
40, 60, 120, 240-Liter-Restmülleimer
Mail-Nachricht an 'abfallumfrage@kreis-tuebingen.de'
Fax: 07071/207-13 99
Postanschrift: Abfallwirtschaftsbetrieb Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen

Fakten zum Entscheidungsprozess

 

 

Der Kreistag beschloss am 17. März 2010 einstimmig die Eckpunkte der künftigen Müllabfuhr:

- Die neuen Restmüllbehälter (40, 60, 120, 240, 660, 1100 Liter) werden vom Landkreis gestellt und mit Chips ausgestattet.

 

- Die Variante C 'Entleerungshäufigkeitsmaßstab' wird für den Restmüll im künftigen Müllabfuhrsystem gewählt. Eine Gebührenabrechnung nach dem Behältergewicht ist vom Tisch.

- Es werden 12 Mindestleerungen - je eine Leerung im Monat - für die Gebührenkalkulation berücksichtigt. Alle weiteren Leerungen werden zusätzlich berechnet.

- Die Gebührenbescheide werden weiterhin an die einzelnen Haushalte verschickt, nicht an die Grundstückseigentümer.

-Bei der Bioabfallsammlung bleibt es beim bisherigen System. Die Biotonnen werden mit Chips nachgerüstet.

- Die genaue Berechnung der Gebühren wird in den kommenden Monaten beraten.

 


 

Am 26. Januar 2010 wurde die öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema "Zukünftiges Abfallgebührensystem im Landkreis Tübingen" in der Herrmann-Hepper-Halle in Tübingen durchgeführt.

 

Die Expertenvorträge von Vertretern der Landkreise Rastatt, Heidenheim und Darmstadt-Dieburg sowie die Vorstellung der System- und Gebührenvarianten des Gutachters finden Sie hier als Download:

» Vorstellung der System- und Gebührenvarianten (Gutachterbüro Schmidt/Bechtle GmbH)

» Erfahrungsbericht Landkreis Rastatt, Variante Entleerungshäufigkeit

» Erfahrungsbericht Landkreis Heidenheim, Variante Gewichtsmaßstab

» Erfahrungsbericht Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kombination von Bioabfall- und Restmüllgebühren

 

Anregungen und Wünsche zu dieser Thematik konnten dem Abfallwirtschaftsbetrieb bis zum 12. Februar 2010 schriftlich mitgeteilt werden.

Die insgesamt 42 Rückmeldungen wurden ausgewertet und die Ergebnisse dem Kreistag am 17. März 2010 in öffentlicher Sitzung vorgestellt.

Insgesamt war der Tenor, das neue System solle möglichst verursachergerecht, unkompliziert und nicht teurer sein.

 


 

Bei der Umstellung ist die Wahl der Behältergrößen, das dazu passende Gebührensystem und eine möglichst kostengünstige Entsorgung Voraussetzung für die Zufriedenheit der Benutzer.

In den bisherigen Beratungen im Kreistag wurden für die Restmüllabfuhr 6 Varianten diskutiert (siehe Kurzinformation). Zwei Systeme waren in der engeren Wahl:

 

Variante C - Entleerungshäufigkeitsmaßstab (12-26 Abfuhren/Jahr)

Variante D1 - Gewichtsmaßstab (zusätzliche Behältergrößen)

 


 

Der Kreistag der Landkreisverwaltung hat 2008 beschlossen, die Müllabfuhr zum 01.01.2013 auf Abfallbehälter mit Rädern umzustellen, um den Vorschriften der EU-Lastenhandhabungsvorschrift gerecht zu werden.

 

 

 


Weiterführende Presseberichte und Informationen:

 

 

» Presseartikel zur Kreistagssitzung am 17.03.2010 im Schwäbischen Tagblatt

 

» Programm der Informationsveranstaltung am Dienstag, 26.01.2010, 19 Uhr

 

» Presseartikel zur Infoveranstaltung (Artikel vom März 2010)

 

» Anregungen und Vorschläge zum künftigen Müllgebührensystem - Kurzinformation

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch über den elektronischen Sitzungsdienst des Landkreises. Sie können alle öffentlichen Drucksachen zu diesem Thema recherchieren und zur Ansicht aufrufen, wenn Sie bei "Recherche" das Stichwort "Müll" eingeben.

 

Der folgende Link führt Sie direkt zu den entsprechenden

» Sitzungsdaten des Kreistags des Landkreises Tübingen (Stichwort: Müll)

 

 

 

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