Batterien

gehören zu den Problemstoffen. Viele Geräte können mit Netzgeräten oder mit Akkus betrieben werden. So fallen keine Batterien als Sonderabfall an. Altbatterien können auch im Handel in die grünen Sammelboxen der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) gegeben werden.

Batterien von kleinen elektrischen Fahrzeugen wie E-Bikes, E-Scooter, E-Motorräder oder Segways müssen beim Händler oder Hersteller zurückgegeben werden. Diese Batterien gelten gemäß Batteriegesetz (BattG) als sogenannte Industriebatterien, eine Abgabe bei kommunalen Wertstoffhöfen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Im Entsorgungszentrum in Dußlingen werden diese Batterien nicht angenommen.
Vertreiber dieser Batterien sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien kostenfrei vom Endverbraucher zurückzunehmen. Das gilt für Altbatterien, die der Vertreiber im Sortiment hat oder hatte und ist auf die Menge begrenzt, derer sich der Endverbraucher üblicherweise entledigt. Die Rückgabe muss im Handelsgeschäft bzw. im Versandlager oder in unmittelbarer Nähe möglich sein.
Die Firma GRS Service GmbH bietet für Vertreiber von Batterien kleiner elektrischer Fahrzeuge eine kostenlose Rücknahmemöglichkeit an.
Alle bei der GRS Service GmbH registrierten Händler, die kostenlos diese Altbatterien zurücknehmen, sind auf der Webseite der Firma GRS (www.grs-batterien.de) zu finden.