– wenn nachfüllbar bzw. Mehrweg, zurück zum Handel.
– sind zunehmend wiederverwendbar, fragen Sie beim Fachhändler.
– Verwertungsfirmen finden Sie auch im Internet.
– gehören je nach ihrer Bauart zur Elektronikgeräteschrottabfuhr oder können als elektronische Kleingeräte (bis Kantenlänge 20 cm x 20 cm x 20 cm) bei der Problemstoffsammelstelle abgegeben werden:
Tonerkartuschen und Druckerpatronen mit einem Chip, Sensor oder einer LED-Statusanzeige zur Kommunikation mit dem Drucker oder zur Füllstandskontrolle. Auch Druckkopfpatronen mit integrierten elektrisch funktionierenden Druckdüsen sind als Elektronikgeräteschrott verwertbar.