Gewerbebetrieb

Informationen zur Abfuhr – was sollte man über Abfall und Abfallbehälter wissen?

Hier finden Sie die für Gewerbebetriebe geltenden Abfallgebühren für Bioabfall und Restmüll. Durch Behälterwahl und die Häufigkeit der Bereitstellung der Restmüllbehälter können Sie Ihre Entsorgungsgebühr maßgeblich beeinflussen. Hier sind die Abfallgebühren für das aktuelle Jahr aufgelistet. Sie können mit dem Abfallgebührenrechner Ihre zukünftigen Abfallgebühren ermitteln.

Abfuhrrhythmus

Die kommunale Abfuhr von Restmüll und Bioabfall erfolgt 14-täglich. 660-Liter- und 1100-Liter-Container können auf Wunsch auch wöchentlich geleert werden. In den Sommermonaten wird die Biotonne wöchentlich geleert.

Wie melde ich mich an?

Weitere Informationen

Gewerbe

Unter dem Begriff „Gewerbebetrieb“ sind alle Einrichtungen und Unternehmen zu verstehen, die nicht private Haushaltungen sind (z. B. Firmen, Büros, Praxen, Gaststätten, Schulen, Vereine etc.).

Abfallbehälter

Die Abfallbehälter werden vom Landkreis gestellt. Sie werden auf Ihren Antrag hin an Ihre Adresse ausgeliefert. Die Erstausstattung, die Abmeldung und die Rückgabe von Abfallbehältern sind gebührenfrei.
Die Behälter sind durch den elektronischen Chip identifizierbar. Der Namensaufkleber auf dem Deckel dient nur der Zustellung und darf entfernt werden. Lediglich der seitlich am Behälter befindliche Adress-Aufkleber mit der Behälternummer sollte nicht abgelöst werden, damit die NutzerInnen ihren Behälter erkennen.

Behälterschloss

Für die Nachrüstung der Abfallbehälter von 40 Liter bis 240 Liter Füllraum mit Schwerkraftschlössern wird eine einmalige Gebühr für Schloss und Installation von 30,00 € pro Behälter erhoben.

Restmüllabfuhr

Restmüll wird im 14-täglichen Rhythmus abgefahren. Bei 660/1.100 Liter Containern kann auch eine wöchentliche Leerung beantragt werden. Durch einen elektronischen Chip an Ihrem Behälter wird die Anzahl der Leerungen registriert. Wird der Restmüllbehälter nicht bei jeder Abfuhr bereitgestellt, können Sie Gebühren zu sparen.

Gebühren

Seit der Einführung der neuen Restmülltonnen mit Chip können Sie durch die Leerungshäufigkeit aktiv Einfluss auf Ihre Abfallgebühren nehmen. Für das Jahr der Umstellung (2013) wurden Ihnen 12 Mindestleerungen der Restmülltonne angerechnet. Wer seinen Restmüll mehr als 12 Mal im Jahr zur Leerung bereitgestellt hat, dem werden die zusätzlichen Leerungen zum Jahresbeginn im Folgejahr nachträglich berechnet. Auch wer seine Restmülltonne weniger als 12 Mal zur Leerung bereitgestellt hat, ist laut Abfallwirtschaftssatzung verpflichtet, die Mindestgebühr für 12 Leerungen zu bezahlen. Die Anzahl der Leerungen im vergangenen Jahr bildet die Grundlage für die Abschlagszahlung im Folgejahr. Besondere Regelungen gelten, wenn ein Behältertausch stattgefunden hat. Hier findet eine anteilige Abrechnung statt.

Achtung: Bitte teilen Sie uns künftig umgehend mit, wenn Sie Ihre Tonne (z.B. wegen Wegzug) abmelden möchten oder der Behälter gestohlen wurde! Wird die Tonne nicht abgemeldet, besteht die Gefahr eines Missbrauchs durch Unbefugte. Dadurch entstehende zusätzliche Leerungsgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Wer wissen möchte, wie oft seine Abfallbehälter im vergangenen Jahr geleert wurde, kann sich mit seinen im Gebührenbescheid genannten Zugangsdaten bei unseren Bürgerdiensten anmelden und seine Daten abfragen.

Die Biotonne wird 14-täglich und in den Sommermonaten wöchentlich abgefahren.

Behältertausch, Änderungen der Behälteranzahl oder -größe

Wenn Sie im Laufe des Jahres Ihre Tonnengröße wechseln möchten, wird die Behälterjahresgebühr anteilig der Dauer der Benutzung der jeweiligen Tonne berechnet. Da laut Abfallwirtschaftssatzung pro Jahr mindestens 12 Leerungen berechnet werden, bezahlt man diese Leerungen bei einem Behälterwechsel dann auch anteilig. Die gleiche anteilige Berechnung findet statt, wenn Sie während des Jahres zu- oder wegziehen. Berechnung siehe auch untenstehende Tabelle.

Der Austausch von defekten Behältern ist grundsätzlich gebührenfrei. Für jede sonstige Änderung der Anzahl oder Größe von Restmüll- oder Bioabfallbehältern wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr beträgt je Auftragsbearbeitung 15,00 €.

Behältergröße Zeitraum Anzahl Mindestleerungen tatsächliche Leerungen abgerechnete Leerungen
40 Liter Januar-April 4 3 4
60 Liter Mai-Dezember 8 9 9
Summe 12 12 13

Behältergemeinschaft

Ist für Sie alleine ein Behälter zu groß, können Sie sich mit einem/weiteren Gewerbebetrieb/en auf demselben Grundstück zu einer Behältergemeinschaft zusammenschließen. Die Teilnehmer/innen einer Behältergemeinschaft haften bis zum Ausgleich der Schuld als Gesamtschuldner.

Gemischt genutzte Grundstücke (Gewerbe/Haushalt)

Sollen auf einem Grundstück Abfälle aus Privathaushalten und Gewerbebetrieben entsorgt werden, so ist jeweils mindestens ein Restmüllbehälter bereitzustellen. Fallen in Ihrem Betrieb innerhalb von 14 Tagen weniger als 20 Liter Restmüll an und wird dieser nachweislich über vorhandene Hausmüllbehälter für Privathaushalte entsorgt, so kann der Landkreis Tübingen Sie auf Antrag von der zusätzlichen Anmeldung eines Gewerbemüllbehälters befreien.

Befreiung von der Bereitstellungspflicht

Eine Befreiung von der Bereitstellungs- und Entsorgungspflicht können wir nur auf Ihren Antrag erteilen, wenn in Ihrem Betrieb Abfall anfällt, der über unsere Abfallbehälter nicht entsorgt werden kann, oder die Entsorgung über den Landkreis Tübingen persönlich oder sachlich nicht zuzumuten wäre. Für die Befreiung wird eine einmalige Verwaltungsgebühr erhoben. Befreiungen sind stets widerruflich.

Altglas

Die Containerstandorte für Altglas (kein Flachglas, kein Fenster- und Spiegelglas) entnehmen Sie bitte Ihrem Abfallkalender.

Verpackungen

Verpackungen aus Kunststoff, Metall, oder Verbundstoffen können in haushaltsüblichen Mengen (max. 2m³) über den Gelben Sack entsorgt werden. Gelbe Säcke erhalten Sie:

  • Stadt Tübingen: Tübinger Bürgeramt, Schmiedtorstraße 4
    Firma ALBA Eisenbahnstraße 126
  • Außerhalb Tübingens: Bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung

Elektro- und Elektronikgeräte

Gewerbebetriebe können Elektro- und Elektronikgeräte, soweit die Beschaffenheit und Menge der dort anfallenden Altgeräte mit den in privaten Haushalten anfallenden Geräten vergleichbar ist, kostenlos beim Zweckverband Abfallverwertung (ZAV) in Dußlingen abgeben.

Problemstoffe

Problemstoffe aus Gewerbe, Handel oder aus Praxen sind der Sonderabfallagentur Baden-Württemberg (www.saa.de) zur Beseitigung anzudienen, sofern Sie diese Abfälle nicht selbst verwerten oder einem privaten Entsorgungsunternehmen zur Entsorgung überlassen.

Ausschluss

Die Abholung oder Entsorgung anderer Abfallarten (Sperrmüll, Metallschrott, Holz und Grüngut und Altpapier) ist in der ermäßigten Jahresgebühr für das Gewerbe nicht enthalten. Sofern Sie diese Abfälle nicht selbst verwerten oder einem privaten Entsorgungsunternehmen zur Verwertung überlassen, sind diese Abfälle bei Zweckverband Abfallverwertung in Dußlingen anzuliefern.

Wenn Sie noch Fragen haben

  • Reklamation – Müllabfuhr: 07071 207-1313
  • Gebühren: 07071 207 1320 bis -1328
  • Abfallberatung: 07071 207 1310 bis -1315
  • Bauabfälle: 07071 207 1307
  • Gelbe Säcke: Fa. ALBA, Dußlingen – Tel. 0800 2232555