Informationen zur Abfuhr – was sollte man über Abfall und Abfallbehälter wissen?
Hier finden Sie die für Gewerbebetriebe geltenden Abfallgebühren für Bioabfall und Restmüll. Durch Behälterwahl und die Häufigkeit der Bereitstellung der Restmüllbehälter können Sie Ihre Entsorgungsgebühr maßgeblich beeinflussen. Hier sind die Abfallgebühren für das aktuelle Jahr aufgelistet. Sie können mit dem Abfallgebührenrechner Ihre zukünftigen Abfallgebühren ermitteln.
Abfuhrrhythmus
Die kommunale Abfuhr von Restmüll und Bioabfall erfolgt 14-täglich. 660-Liter- und 1100-Liter-Container können auf Wunsch auch wöchentlich geleert werden. In den Sommermonaten wird die Biotonne wöchentlich geleert.
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Weitere Informationen
Gewerbe
Abfallbehälter
Die Behälter sind durch den elektronischen Chip identifizierbar. Der Namensaufkleber auf dem Deckel dient nur der Zustellung und darf entfernt werden. Lediglich der seitlich am Behälter befindliche Adress-Aufkleber mit der Behälternummer sollte nicht abgelöst werden, damit die NutzerInnen ihren Behälter erkennen.
Behälterschloss
Restmüllabfuhr
Restmüll wird im 14-täglichen Rhythmus abgefahren. Bei 660/1.100 Liter Containern kann auch eine wöchentliche Leerung beantragt werden. Durch einen elektronischen Chip an Ihrem Behälter wird die Anzahl der Leerungen registriert. Wird der Restmüllbehälter nicht bei jeder Abfuhr bereitgestellt, können Sie Gebühren zu sparen.
- hier geht es zu den Online-Abfuhrterminen
Gebühren
Seit der Einführung der neuen Restmülltonnen mit Chip können Sie durch die Leerungshäufigkeit aktiv Einfluss auf Ihre Abfallgebühren nehmen. Für das Jahr der Umstellung (2013) wurden Ihnen 12 Mindestleerungen der Restmülltonne angerechnet. Wer seinen Restmüll mehr als 12 Mal im Jahr zur Leerung bereitgestellt hat, dem werden die zusätzlichen Leerungen zum Jahresbeginn im Folgejahr nachträglich berechnet. Auch wer seine Restmülltonne weniger als 12 Mal zur Leerung bereitgestellt hat, ist laut Abfallwirtschaftssatzung verpflichtet, die Mindestgebühr für 12 Leerungen zu bezahlen. Die Anzahl der Leerungen im vergangenen Jahr bildet die Grundlage für die Abschlagszahlung im Folgejahr. Besondere Regelungen gelten, wenn ein Behältertausch stattgefunden hat. Hier findet eine anteilige Abrechnung statt.
Achtung: Bitte teilen Sie uns künftig umgehend mit, wenn Sie Ihre Tonne (z.B. wegen Wegzug) abmelden möchten oder der Behälter gestohlen wurde! Wird die Tonne nicht abgemeldet, besteht die Gefahr eines Missbrauchs durch Unbefugte. Dadurch entstehende zusätzliche Leerungsgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Wer wissen möchte, wie oft seine Abfallbehälter im vergangenen Jahr geleert wurde, kann sich mit seinen im Gebührenbescheid genannten Zugangsdaten bei unseren Bürgerdiensten anmelden und seine Daten abfragen.
Die Biotonne wird 14-täglich und in den Sommermonaten wöchentlich abgefahren.
Behältertausch, Änderungen der Behälteranzahl oder -größe
Wenn Sie im Laufe des Jahres Ihre Tonnengröße wechseln möchten, wird die Behälterjahresgebühr anteilig der Dauer der Benutzung der jeweiligen Tonne berechnet. Da laut Abfallwirtschaftssatzung pro Jahr mindestens 12 Leerungen berechnet werden, bezahlt man diese Leerungen bei einem Behälterwechsel dann auch anteilig. Die gleiche anteilige Berechnung findet statt, wenn Sie während des Jahres zu- oder wegziehen. Berechnung siehe auch untenstehende Tabelle.
Der Austausch von defekten Behältern ist grundsätzlich gebührenfrei. Für jede sonstige Änderung der Anzahl oder Größe von Restmüll- oder Bioabfallbehältern wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr beträgt je Auftragsbearbeitung 15,00 €.
Behältergröße | Zeitraum | Anzahl Mindestleerungen | tatsächliche Leerungen | abgerechnete Leerungen |
40 Liter | Januar-April | 4 | 3 | 4 |
60 Liter | Mai-Dezember | 8 | 9 | 9 |
Summe | 12 | 12 | 13 |
Behältergemeinschaft
Gemischt genutzte Grundstücke (Gewerbe/Haushalt)
Befreiung von der Bereitstellungspflicht
Altglas
Verpackungen
Verpackungen aus Kunststoff, Metall, oder Verbundstoffen können in haushaltsüblichen Mengen (max. 2m³) über den Gelben Sack entsorgt werden. Gelbe Säcke erhalten Sie:
- Stadt Tübingen: Tübinger Bürgeramt, Schmiedtorstraße 4
Firma ALBA Eisenbahnstraße 126 - Außerhalb Tübingens: Bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung
Elektro- und Elektronikgeräte
Problemstoffe
Ausschluss
Wenn Sie noch Fragen haben
- Reklamation – Müllabfuhr: 07071 207-1313
- Gebühren: 07071 207 1320 bis -1328
- Abfallberatung: 07071 207 1310 bis -1315
- Bauabfälle: 07071 207 1307
- Gelbe Säcke: Fa. ALBA, Dußlingen – Tel. 0800 2232555