Haushaltsgeräte
gehören zu Elektronikgeräteschrott. Kleingeräte mit einer Kantenlänge bis ca. 20 cm, z. B. Fön, Taschenrechner, Bügeleisen oder Rasierapparat können zur Elektronikgeräteschrott-Abfuhr dazugelegt werden oder bei den Problemstoffsammelstellen abgegeben werden.
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