Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert die Müllabfuhr – alle 2 Wochen oder nur einmal im Monat Restmüllabfuhr?

Das Müllfahrzeug kommt wie gewohnt alle zwei Wochen bei Ihnen vorbei, um die Mülltonne zu leeren.

Eine Besonderheit gibt es nun bei der Restmülltonne. Sie haben die Wahl: Wenn Sie die Tonne nicht bei jeder möglichen Abfuhr, sondern weniger als 26 Mal oder gar nur zwölf Mal pro Jahr bereitstellen, können Sie Gebühren sparen.

Die Biotonne wird im Herbst, Winter und Frühjahr alle 14 Tage geleert, von Juni bis Anfang September wöchentlich. Sie bezahlen mit der Jahresgebühr alle 33 Leerungen. Die Biotonne deshalb bitte möglichst immer bereitstellen und leeren lassen.

Gebühren und weitere Infos unter Anmeldung und Gebühren und Abfallgebührenrechner.

Warum muss ich überhaupt Abfallgebühren zahlen ?

Private Haushalte müssen nach dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz ihre Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen. Diese Überlassungspflicht ist für jeden Haushalt bindend!

Das “Wie” der Überlassung regelt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in Form einer Satzung.

Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Tübingen verpflichtet jede natürliche und juristische Person, sich an die kommunale Abfallentsorgung anzuschließen, die berechtigt ist, einen Haushalt zu führen oder ein Grundstück zu nutzen oder dieses tatsächlich nutzt.

Durch die Nutzung fallen erfahrungsgemäß Abfälle an, die eben dem Landkreis Tübingen überlassen werden müssen. Für dieses Entsorgungssystem, das die Haushalte und zum Teil auch die Gewerbebetriebe nützen müssen, werden Abfallgebühren zur Deckung der entstandenen Kosten erhoben.

Ich ziehe um, was muss ich tun?

Ausschlaggebend für eine Änderung der Abfallgebührenveranlagung ist eine korrekte An-/Abmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt.

Deshalb liegen in jedem Einwohnermeldeamt/Rathaus Anmeldebögen aus – oder auch direkt hier im Internet – mit denen dem Abfallwirtschaftsbetrieb die entsprechenden Angaben gemacht werden können. Die ausgefüllten Bögen können Sie uns per Internet zurückschicken oder ausgedruckt bei Ihrer Gemeindeverwaltung abgeben.

Welche Abfallbehälter gibt es im Landkreis Tübingen und was kostet die Abfallentsorgung vor der Haustüre?

Es gibt Biotonnen (40-240 Liter-Behälter) und Restmülleimer (40-1100 Liter-Behälter).

Sie mieten die Abfallbehälter beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen.

Die Abfallgebühr (siehe Gebührenübersicht) richtet sich nach der Anzahl und Größe der bereitgestellten Abfallbehälter (Mengentarif). Bei der Gebühr für die Restmülltonne ist außerdem die Häufigkeit der Bereitstellung entscheidend für die Höhe der Müllgebühren (Grundgebühr für 12 Mindestleerungen + Gebühr für zusätzliche Leerungen). Verpackungen mit dem Grünen Punkt werden in Gelben Säcken gesammelt.

Werden die Abfälle sorgfältig getrennt, alle Verpackungen im Gelben Sack gesammelt und wo es geht, Bioafälle im eigenen Hausgarten kompostiert, können Sie Kosten sparen.

Die Broschüre “Die Abfallentsorgung im Landkreis Tübingen” gibt einen Überblick über die verschiedenen zugelassenen Abfallbehälter.

Hier finden Sie Informationen zu Abfallsäcken sowie zu Gebühren für Abfallbehälter für Privathaushalte und Gewerbebetriebe.

Welchen Abfallbehälter (Behältergröße) brauche ich?

Ein Richtwert beim Restmülleimer wie auch bei der Biotonne sind jeweils pro Person und Woche 5 Liter Abfallvolumen.

Das bedeutet z.B. für einen 4-Personenhaushalt ein Bio- und Restmüllvolumen von je mindestens 40 Litern pro Abfuhr (bei 14-tägiger Abfuhr). Werden beispielsweise Einmalwindeln benutzt, muss mit einem deutlich höheren Restmüllvolumen gerechnet werden. Dasselbe gilt auch für die Biotonne: Je Person und Woche wird als Mindestvolumen 5 Liter Bioabfall gerechnet.

Die Broschüre “Die Abfallentsorgung im Landkreis Tübingen” gibt einen Überblick über die verschiedenen zugelassenen Abfallbehälter.

Wann werden die Abfalleimer in meiner Straße geleert?

Grundsätzlich gilt, dass die Bioabfall- und Restmüllbehälter am Leerungstag bis 6:00 Uhr morgens, frühestens jedoch am Vorabend zur Leerung bereitgestellt werden sollen. Dies gilt ebenso für die Sonderabfuhren.

Sie können die Abfuhrtermine hier im Onlinekalender finden. Die Broschüre wird jedes Jahr zum Jahresende für das kommende Jahr an alle Haushalte in den Städten und Gemeinden im Landkreis Tübingen verteilt.

Kann ich bei einem Umzug innerhalb des Landkreises Tübingen meine Abfallbehälter mitnehmen ?

Grundsätzlich ja, wenn Sie dies vorab mit uns abstimmen. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie Ihren Behälter zur neuen Wohnung im Landkreis Tübingen mitnehmen oder ihn für den Nachnutzer bei Ihrer alten Wohnung stehen lassen wollen. Er würde dann von uns abgemeldet und für die weitere Nutzung gesperrt. So ist sichergestellt, dass Ihnen keine weitere Kosten entstehen können. Geben Sie uns bei einem bevorstehenden Umzug einfach rechtzeitig Bescheid.

Sollten sich durch Ihren Umzug Änderungen in der Abfallgebührenveranlagung ergeben haben, bitten wir, uns dies (möglichst schriftlich) mitzuteilen.

Ich ziehe weg aus dem Landkreises Tübingen. Bekomme ich die Restgebühren erstattet?

Ja, bitte melden Sie Ihren Abfalleimer bei unserer Gebührenabteilung ab, damit wir Ihr Veranlagungskonto abschliessen können.

Danach kann eine Gutschrift zum 1. des Folgemonats erstellt werden. Bitte geben Sie dabei Ihre Bankverbindung an, damit Ihnen das Guthaben zurückerstattet werden kann.

Bitte den Behälter am alten Wohnort zu Abholung bereitstellen oder die Bereitstellung veranlassen. Ansonsten müsste Ihnen der Abfalleimer in Rechnung gestellt werden.

Falls der Abfalleimer weiter benutzt werden soll (Nachmieter etc.), bitten wir Sie, uns mitzuteilen, an wen Sie den Eimer weitergegeben haben.

Meine Bankverbindung hat sich geändert.

Kontoänderungen dürfen wir nur schriftlich entgegennehmen. Bitte verwenden Sie auch hierzu das entsprechende SEPA-Formular für Abfallgebühren.

Wir empfehlen, den zu zahlenden Betrag mittels SEPA-Basislastschrift einziehen zu lassen. Sie versäumen dadurch keine Zahlungstermine und vermeiden so unnötige Mahngebühren und Kosten.

Das Mandat muss schriftlich eingereicht werden. Die Übermittlung per Telefon, Fax oder Mailnachricht ist nicht möglich.

Ich möchte einen größeren bzw. kleineren Behälter – was kann ich tun?

Sie können jederzeit eine andere Behältergröße bestellen.

Die Erstausstattung der Grundstücke mit Abfallbehältern sowie die Abmeldung und die Rückgabe von Abfallbehältern sind gebührenfrei.

Behältertausch, Änderungen der Behälteranzahl oder Behältergröße:

Der Austausch von defekten Behältern ist grundsätzlich gebührenfrei. Für jede sonstige Änderung der Anzahl oder Größe von Restmüll- oder Bioabfallbehältern wird eine Gebühr erhoben.

Siehe dazu auch § 23 (4) der Abfallwirtschaftssatzung.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Gebührenabteilung.

Wie sind die Öffnungszeiten beim Entsorgungszentrum in Dußlingen?

Das Entsorgungszentrum Dußlingen hat geöffnet:

Mo – Fr  7.00 bis 16.45 Uhr

Sa  8.00 – 11.45 Uhr

Öffnungszeiten (z.B. während der Feiertage und zum Jahresbeginn) beim Entsorgungszentrum.
Häufig gestellte Fragen zur Entsorgung beim Entsorgungszentrum in Dußlingen.

Wie kann ich eine Sonderabfuhr – Sperrmüll, Holz, Elektronikgeräteschrott und Metallschrott – bestellen ?

Sperrmüll und Holzmöbel, sowie Elektronikgeräteschrott (einschließlich Kühlgeräte) und Metallschrott aus privaten Haushalten können jeweils zweimal pro Jahr kostenlos auf Anforderung abgeholt werden. Bitte nutzen Sie zur Bestellung von Sonderabfuhren Ihre Wertmarken oder Ihren Berechtigungscode.

Die Wartezeit beträgt jeweils bis zu 6 Wochen.

Bitte beachten Sie, die maximale haushaltsübliche Menge ist 2 m³.

Abfälle aus Gebäuderenovierungen und sperrige Abfälle von Gewerbebetrieben sind von der Entsorgung durch die kommunale Abfuhr ausgeschlossen.

Was sind Renovierungsabfälle?

Alle Materialien, die fest mit dem Gebäude verbunden waren, sind Renovierungsabfall.

Kloschüsseln, Waschbecken, Dachrinnen, Fußbodenbeläge wie Teppich- und Parkettböden, Heizkörper, Öltanks, Spanplatten, Badewannen und WC-Spülkästen sind Renovierungsabfälle.

Solche Abfälle aus Gebäuderenovierungen müssen vom Kunden selbst zum Entsorgungszentrum Dußlingen oder einem Verwerter gebracht werden.

Eine Kleinanlieferung bis 0,5 m³ beim Entsorgungszentrum ist gebührenpflichtig.

Größere Mengen werden gewogen und entsprechend der Materialart beim Zweckverband Abfallverwertung (ZAV) verrechnet.

Ich habe sehr viele Gartenabfälle – wohin damit und was kostet das ?

Gartenabfälle können über den eigenen Hausgartenkompost verwertet werden oder über die Biotonne und den Laubsack zur Abfuhr bereitgestellt oder beim Entsorgungszentrum Dußlingen abgegeben werden. Das Endprodukt ist jeweils Kompost.

Baum- und Strauchschnitt kann bei den kommunalen Häckselplätzen ohne zusätzliche Kosten angeliefert werden.

Die Anlieferung von Häckselgut (holziger Baum-, Strauch- und Heckenschnitt) beim Entsorgungszentrum in Dußlingen ist gebührenpflichtig.

Außerdem bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb zweimal jährlich eine Häckselgutsammlung an, bei der gebündelte (keine Säcke!!) holzige, häckselbare Gartenabfälle wie Strauch-, Hecken- oder Baumschnitt direkt am Grundstück abgeholt werden. Die Abholtermine finden Sie hier auf unserer Website.

Warum gibt es nur noch Abfallbehälter mit Rädern?

Mülltonnen mit Rädern können leichter bewegt werden. Alle modernen Müllgefäße haben Räder und eine Mindesthöhe, damit Abfallbehälter nicht mehr getragen und beim Einhängen in die Schutzvorrichtung am Müllfahrzeug nicht angehoben werden müssen. Dies entspricht der EU-Richtlinie, umgesetzt in nationales Recht durch die Lastenhandhabungsverordnung. Damit wird zum einen dem Gesundheitsschutz der Müllwerker Rechnung getragen, zum anderen müssen auch die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis keine schweren Restmülltonnen mehr tragen.

Welche Tonnengrößen gibt es?

Restmüllbehälter: 40 Liter, 60 Liter, 120 Liter, 240 Liter sowie 660 Liter- und 1100-Liter-Container.

Biotonnen: 40 Liter, 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter und 240 Liter.

Warum gibt es keine 80 Liter-Behälter für den Restmüll?

Da sich in vielen Landkreisen die Kombination aus 60 Liter-,120 Liter- und 240 Liter-Behältern bewährt hat, wurde dem Kreistag dieses Modell mit einer Mindestleerungszahl vorgeschlagen, mit dem Ziel, durch möglichst wenig Leerungen Abfuhrkosten einzusparen.

Aufgrund der Vielzahl von Ein- und Zweipersonenhaushalten, der Häufigkeit der ehemals vorhandenen 35 Liter-Behälter (knapp 70 % aller Behälter im Landkreis waren 35-Liter Restmülleimer), wurde der 40 Liter-Behälter eingeführt und die Mindestleerungszahl aufgrund hygienischer Vorgaben auf 12 Leerungen festgesetzt (480 Liter/Jahr).

Was ist eine Behältergemeinschaft?

Nicht jeder Haushalt muss eine Restmülltonne besitzen. Insbesondere in Mehrfamilienhäusern können sich Nachbarn im Haus zur Behältergemeinschaft zusammenschließen. Dies bedeutet, dass mehrere Haushalte eine gemeinsame Restmülltonne benutzen. Sie können sich ebenso mit Ihrem Nachbarn eines angrenzenden Grundstücks zusammenschließen.

Bei der Biotonne gilt dies entsprechend.

Warum haben alle Tonnen einen elektronischen Chip?

Durch den Chip sind die Abfallbehälter identifizierbar.

  • – Jeder Behälter ist dadurch eindeutig dem Haushalt zuzuordnen, der die Gebühren dafür bezahlt.
  • – Jede Leerung wird registriert. So ist es möglich, bei der Berechnung der Restmüllgebühren mit zu berücksichtigen, wie oft die Tonne geleert wurde, also verursachergerecht.
  • – Gebührenmarken werden nicht mehr gebraucht und müssen nicht mehr auf den Behälter geklebt werden.
  • – Bei Diebstahl kann der Behälter gesperrt, also von der Leerung ausgeschlossen werden.

Gibt es noch Gebührenmarken auf den Abfallbehältern?

Nein, Gebührenmarken werden nicht mehr gebraucht, das “Marken-Bebben” bei extremen Wetterlagen im Januar entfällt.

Dürfen die Namensaufkleber auf den Behältern nach Zulieferung entfernt werden?

Die Tonnen sind durch den elektronischen Chip identifizierbar. Der Namensaufkleber auf dem Deckel dient nur der Zustellung und darf entfernt werden. Lediglich der seitlich am Behälter befindliche Adress-Aufkleber mit der Behälternummer sollte nicht abgelöst werden, damit die NutzerInnen ihren Behälter erkennen.

Wie werden die Gebühren berechnet?

Bislang werden die Abfallgebühren ausschließlich nach dem Volumen der Behälter berechnet. Durch den elektronischen Chip ist es in Zukunft möglich festzustellen, wem der Behälter gehört und wie häufig die Restmülltonne zur Leerung bereitgestellt wurde.

Die Gebühr für die Entsorgung von Restmüll setzt sich zusammen aus der Grundgebühr (Kosten für sämtliche Sonderabfuhren bei Privathaushalten) und der Leerungsgebühr (12 Mindestleerungen bzw. 24 Mindestleerungen bei wöchentlicher Containerleerung). Wenn Sie die Restmülltonne häufiger als zwölf Mal jährlich bereitstellen bzw. den zur wöchentlichen Abfuhr bestimmten Container häufiger als 24 Mal jährlich bereitstellen, wird für jede zusätzliche Leerung die entspechende Leerungsgebühr erhoben.

Wenn Sie eine Biotonne benutzen, werden Ihnen auch zukünftig 33 Leerungen im Gebührenbescheid berechnet.

Hier eine Übersicht über die Gebühren für Privathaushalte und Gewerbebebetriebe.

Rechenbeispiel: Anzahl der abrechenbaren Leerungen

Behältergröße Zeitraum Anzahl Mindestleerungen tatsächliche Leerungen abgerechnete Leerungen
40 Liter Januar-April 4 3 4
60 Liter Mai-Dezember 8 9 9
Summe 12 12 13

Wie kann ich Gebühren sparen?

Da sich die Gebühren für Restmüll nach der Größe des Restmüllbehälters und der Anzahl der Leerungen (bei 12 Mindestleerungen) berechnen, haben Sie zwei Möglichkeiten, um Gebühren zu sparen: Abfälle vermeiden und trennen (Bioabfall, Glas, Papier, Verpackungen) und einen möglichst kleinen Behälter wählen. Wenn Sie ihren Restmülleimer dann nur monatlich zur Leerung bereitstellen, zahlen Sie lediglich die Mindestjahresgebühr.

Hier eine Übersicht über die Gebühren für Privathaushalte und Gewerbebebetriebe.

Kann ich nachprüfen, wie oft mein Behälter bereits geleert wurde?

Sie können auf unserer AWB-Website bei den Bürgerdiensten Ihre Kundendaten und die Leerungen Ihrer Abfallbehälter überprüfen.

Sie benötigen als Zugangsdaten folgende Angaben:
» 1. Ihre 6-stellige Kunden-Nummer und
» 2. Ihren 10-stelligen persönlichen Zugangscode,

jeweils im aktuellen Abfallgebührenbescheid (die Zugangsdaten ändern sich also jedes Jahr).
Hier geht es zu den Bürgerdiensten

Wann zahle ich die Abfallgebühren?

Anfang des Jahres erhalten Sie von uns einen Gebührenbescheid mit der Jahresgebühr für das aktuelle Jahr.

Darin enthalten ist die Gebühr für mindestens zwölf Leerungen der Restmülltonne bzw. der Anzahl der Restmüll-Leerungen vom Vorjahr (also z.B. 16 Leerungen, max. 26 Leerungen) sowie für sämtliche Sonderabfuhren (Elektronikgeräteschrott, Häckselgut, Holzmöbel, Metallschrott, Sperrmüll). Falls sie auch eine Biotonne nutzen, zahlen Sie wie gewohnt die Jahresgebühr für 33 Leerungen.

Wenn Sie die Restmülltonne häufiger als zwölf Mal jährlich bereitstellen, wird für jede zusätzliche Leerung eine Gebühr (abhängig von der Behältergröße) erhoben. Diese Abrechnung ist dann auch die Grundlage für die Abschlagszahlung des nächsten Jahres. Die Differenz aus der Abschlagszahlung und der tatsächlichen Anzahl der genutzten Leerungen wird bei der kommenden Gebührenrechnung ausgeglichen und die neue Abschlagszahlung berechnet. So wie das bei anderen Verbrauchsabrechnungen (Strom, Gas, Wasser) auch gemacht wird.

Hier eine Übersicht über die Gebühren für Privathaushalte und Gewerbebebetriebe.

Kann ich die Behältergröße ändern, wenn ich feststelle, dass ich mehr oder weniger Abfall habe?

Sie können jederzeit eine andere Behältergröße bestellen. Für die Änderung der Behältergröße bzw. für die mehrfache An- und Abmeldung eines Abfallbehälters wird je Auftragsbearbeitung eine Gebühr von 25,35 € erhoben. Siehe dazu auch § 23 (4) der Abfallwirtschaftssatzung.

Kein Platz für die Abfallbehälter?

Alle Abfallbehälter sind mit Rädern ausgestattet und müssen aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen eine Mindesthöhe aufweisen. Gerade im Innenstadtbereich führt dies in einzelnen Haushalten dazu, dass es keinen Platz gibt, wo die neuen Behälter untergebracht werden können.

Für diese Fälle wurde in der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Tübingen § 13 Abs. 6 d die Möglichkeit eingeräumt, auf Antrag widerruflich von der grundsätzlich bestehenden Behälterpflicht befreit werden zu können.  (Antrag zur Befreiung von Abfallbehältern-Härtefall)

Was es bei einer solchen Befreiung zu beachten gilt, haben wir in einem Infoblatt zusammengefasst.

Kann ich mit meinem Abfallbehälter innerhalb des Landkreises Tübingen umziehen?

Sie können den Behälter an Ihre neue Anschrift im Landkreis Tübingen mitnehmen, allerdings muss die Tonne unter der neuen Adresse registriert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Behälter am alten Wohnort zu lassen. Hierbei sollte eine Registrierung auf die Anschrift des Nachmieters (Ummeldung) erfolgen, damit der Nachmieter nicht auf Ihre Kosten entsorgen kann.

Ziehen Sie in einen anderen Landkreis um, melden Sie den Abfallbehälter ab und wir holen ihn ab.

Wie kann ich meinen Abfallbehälter vor Fremdbefüllung schützen?

Zum Schutz vor Fremdbefüllung können Sie bei Ihrer Bio- oder Restmülltonne (nur Zweiradbehälter, nicht bei Altpapiertonnen) ein Automatikschloss installieren lassen. Dieses öffnet sich beim Leerungsvorgang am Müllfahrzeug automatisch, es muss also vor der Leerung nicht aufgeschlossen werden. Der Preis für die Nachrüstung eines solchen Schlosses incl. 2 Schlüsseln beträgt 30 EUR.

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