Welche Abfälle habe ich?

Altglas

Für Altglas (Glasflaschen, Marmeladegläser) stehen Altglascontainer (Stadt Tübingen, Tübingen Teilorte und Landkreis) zur Verfügung.

Altglas kann optimal wiederverwertet werden, wenn es nach Farben getrennt (weiß, braun, grün + buntes Glas) mit Schraubdeckel und Flaschenverschlüssen in die Altglascontainer gegeben wird.

Zum Altglas zählen z.B.

  • Einwegflaschen
  • Konservengläser
  • Marmeladengläser

Nicht in den Altglascontainer gehören Fenster-, Spiegel- und Bleiglas sowie Glühbirnen und Leuchtstoffröhren, Glaskochplatten, Porzellan und Keramik. Siehe auch die Glas-Sortierhilfe vom Bundesverband Glasindustrie e.V.

Um Lärmbelästigungen zu vermeiden, beachten Sie bitte folgende Einwurfzeiten: Werktags von 7-20 Uhr.

Altkleider

Für Altkleider stehen Altkleidercontainer (Stadt Tübingen, Tübingen Teilorte und Landkreis) zur Verfügung. Verwendbare und verwertbare Altkleider und Altstoffe müssen sauber in die Container gegeben werden.

  • Bettwäsche
  • Lederwaren
  • Mäntel
  • Oberbekleidung
  • Schuhe (nur paarweise)
  • Stoffe
  • Tischdecken
  • Wolldecken

Nur unbrauchbare oder stark verschmutzte Textilien und Schuhe gehören zum Restmüll. Soziale Kleiderläden finden sie hier

Altpapier


Altpapier wird im Landkreis Tübingen mit der kommunalen Altpapiertonne
und mit Vereins-Bündelsammlungen gesammelt.
Die Abfuhrtermine finden Sie hier.

Weitere Informationen:
Altpapiercontainer
Infos zur Altpapiertonne

Zum Altpapier gehören:

  • Broschüren
  • Bücher
  • Hefte
  • Illustrierte
  • Eierkartons
  • Einwickelpapier
  • Kartonagen (auch mit “Grünem Punkt”)
  • Kataloge
  • Knüllpapier
  • Papierschnipsel
  • Papiertüten
  • Pizzakartons (möglichst sauber)
  • Pralinenschachteln
  • Prospekte
  • Schreibpapier
  • Schuhkartons
  • Taschenbücher
  • Waschmittelbehälter (ohne Kunststoff)
  • Zeitschriften
  • Zeitungen
  • Zigarettenschachteln (ohne Folie)

Altschuhe

Für Altschuhe stehen Altkleidercontainer zur Verfügung.

Bauschutt/Bodenaushub

Der Landkreis hat die Aufgabe, den in seinem Gebiet anfallenden Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch zu entsorgen (§ 20 KrWG). Neben dem Betrieb der Bodenaushubdeponien Schinderklinge, Kusterdingen und Steinbruch Baresel, Rottenburg a.N. stehen das Entsorgungszentrum Dußlingen (ZAV) sowie verschiedene gewerbliche Verwerter zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:

  • Bauschutt – ohne Verunreinigungen – ist mit wenigen Ausnahmen verwertbar.
  • Die Trennung von verwertbarem und nicht verwertbarem Bauschutt auf der Baustelle zahlt sich bei der Entsorgung aus.
  • Nicht verwertbarer Bauschutt kann beim Entsorgungszentrum in Dußlingen angeliefert werden.
  • Abfälle aus Gebäuderenovierungen und Bauschutt sind von der Sperrmüll-, Elektronikgeräteschrott-, Möbelholz- und Metallschrottabfuhr ausgeschlossen.

Das aktuelle Infoblatt zur Entsorgung von Bodenaushub sowie Bauschutt finden Sie auf der Website des Zweckverband Abfallverwertung im Landkreis Tübingen.

Weitere Infos siehe auch Bauschutt-/Erddeponien.

Baustellenabfälle

Baustellenabfälle sind die bei Neu-, Um- und Ausbauten sowie Gebäuderenovierungen und -abbrüchen anfallenden Reste von Baustoffen und Verpackungen. Diese Abfälle sind von den Sonderabfuhren (Sperrmüll-, Elektronikgeräteschrott- und Holzmöbelabfuhr) ausgeschlossen.
Dazu gehören z.B.:

  • Dachpappe
  • Eimer, Kartuschen
  • Fenster und Glas
  • Gipskartonplatten mit/ohne Styropor
  • Glasfaserdämmmatten
  • Heraklitplatten
  • Kabelreste, Reste von Isoliermaterial
  • Plexiglasplatten
  • PU-Schaumdosen (PDR)
  • Teppichböden
  • Zement- und Baustoffsäcke

Wertstoffe aus dem Baugewerbe müssen sortiert und einer Verwertung zugeführt werden. Mineralische Anteile – ohne Verunreinigung mit Öl, Chemikalien und Schwermetallen – sind getrennt von den übrigen Abfällen der Verwertung zuzuführen (vgl. Information zum Stichwort Bauschutt). Mit Öl, Chemikalien oder Schwermetallen verunreinigter Bauschutt, Baustellenabfall oder Bodenaushub (z.B. Industriewasserrohre, Kamininnenausmauerungen, Schlacken) kann vom Zweckverband Abfallverwertung (ZAV) nur angenommen werden, sofern dies Abfälle nicht besonders überwachungsbedürftig sind oder eine Genehmigung der SAA vorliegt.
Weitere Informationen

Bioabfall

Bioabfälle können über die Biotonne entsorgt oder im Hausgarten kompostiert werden.
Die Biotonne wird alle 14 Tage, im Sommer wöchentlich, abgefahren. Die Abfuhrtermine finden Sie hier. In die Biotonne (Gebühren, Info/Anmeldung) und den Kompost gehören Küchen- und Gartenabfälle: Gartenabfälle wie Laub, Moos und Rasenschnitt können mit dem Laubsack bei jeder Bioabfallabfuhr bereitgestellt werden. In verschiedenen Gemeinden im Landkreis Tübingen stehen außerdem kostenpflichtige Laubcontainer für kompostierbaren Gartenabfall bereit.

  • Balkonpflanzen
  • Blumen
  • Blumensträuße (ohne Draht)
  • Blumentopfinhalte
  • Brotreste
  • Eierschalen
  • Filtertüten
  • Gartenabfälle
  • Gemüsereste
  • Haare
  • Heckenschnitt
  • Kaffeesatz
  • Kleintierstreu (nicht v.Katzen; kein Hundekot!)
  • Laub (Info zur Laubkompostierung)
  • Nussschalen
  • Obstreste und Obstschalen (auch von Zitrusfrüchten und Bananen)
  • Papiertücher
  • Rasenschnitt
  • Speisereste
  • Stauden (krautig)
  • Strauchschnitt (zerkleinert)
  • Teebeutel
  • Zeitungspapier (Knüllpapier)

Speiseabfälle aus Gaststätten und Kantinen müssen über eine Verwertungsfirma

(siehe Infoblatt Küchen- und Kantinenabfälle) entsorgt werden.

Wenn die Biotonne nicht ordnungsgemäß befüllt ist, also Störstoffe drin sind, kann sie nicht geleert werden.

Ein roter Aufkleber gibt Hinweise auf nicht kompostierbare Störstoffe in der Biotonne.

Mit einer gebührenpflichtigen Banderole versehen, kann die Biotonne bei der darauffolgenden Restmüllabfuhr geleert werden.

Diese Banderole (siehe auch das Merkblatt zur Banderole) ist nur beim Bürgerbüro im Landratsamt Tübingen, Wilhelm-Keil-Str. 50, erhältlich. Bitte informieren Sie die Abfallberatung (Tel. 07071/207-1313), bevor Sie den so gekennzeichneten Eimer bereitstellen.

» Merkblatt zum Triebsterben von Buchsbaum und der entsprechenden Entsorgungsempfehlung (Restmüll) vom Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ),

» sowie Informationen zum Befall und der Bekämpfung des Buchsbaumzünslers.

Was passiert mit dem Biomüll?

Der Zweckverband Abfallverwertung (ZAV) wurde vom Landkreis Tübingen mit der Aufgabe beauftragt, Behandlung, Verwertung und Vermarktung der vom Landkreis Tübingen eingesammelten Bioabfälle zu übernehmen. Zu diesem Zweck hat er Verträge mit Dritten geschlossen, um die Verwertung und Vermarktung des Bioabfalls sicher zu stellen.

Der gesamte Bioabfall aus dem Landkreise Tübingen wird von der Firma BEM Umweltservice GmbH, Ludwigsburg in verschiedenen Kompostierungs- und Vergärungsanlagen in Pfaffenhofen (Kompostierung), Singen (Kompostierung), Amtzell (Vergärung), Deißlingen (Vergärung) und Freudenstadt (Vergärung) verwertet.

  • Beratung und Infobroschüren zur Kompostqualität des von der Bundesgütegemeinschaft überwachten Komposts mit Anwendungsempfehlungen gab es beim Infostand Kompost.
  • Die Abfallberatung des Landkreises Reutlingen bietet auch weiterhin laufend Führungen auf dem Komposhof Pfullingen an. Info unter Tel 07121 480-33 50.

CDs

Ausgediente Datenträger sind zum Wegwerfen viel zu schade. Die Silberlinge bestehen aus dem hochwertigen Kunststoff Polycarbonat, der sehr gut recycelt werden kann. Aus dem aufbereiteten Granulat dieses Wertstoffes können technische Produkte für die Medizintechnik, die Automobil- und die Computerindustrie hergestellt werden. Eine Wiederverwertung ist wirtschaftlich sinnvoll und hilft Erdöl einzusparen. Die Abgabe der CDs und DVDs in den unten genannten Abgabestellen ist kostenfrei. Wer CDs mit persönlichen Daten entsorgen will, kann diese gegen unbefugtes Lesen durch dritte schützen. Breite Kratzer auf der blanken Seite der CD machen alle Daten unlesbar.

Die Sammlung und weitere Verwertung der Datenträger wird von der Firma Autoverwertung Möck GmbH aus Tübingen durchgeführt.

Hier finden Sie Abgabestellen für CDs im Landkreis Tübingen.

Elektronikgeräteschrott

Elektronikgeräteschrott sind elektrische oder elektronische Geräte, wie z.B. Kühl- oder Gefriergeräte, Herde, Waschmaschinen, Fernseher und Computer.

Kleine elektrische oder elektronische Geräte wie Föne, Rasierapparate oder Bügeleisen können bei der Elektronikgeräteschrott-Abfuhr dazugestellt oder bei den Problemstoff-Sammelstellen abgegeben werden.

Die Abfuhr erfolgt zweimal jährlich auf Abruf. Die bereitgestellten Gegenstände dürfen insgesamt 2m³ nicht überschreiten und Einzelstücke maximal 50 kg (Waschmaschinen bis 100 kg) schwer sein. 

Elektronikgeräteschrott kann im Entsorgungszentrum Dußlingen auch ohne Wertmarken in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgegeben werden.

Zum Elektronikgeräteschrott gehören beispielsweise:

  • Bügeleisen
  • CD-Player
  • Computer und -Tastaturen
  • Drucker
  • Elekrische Schreibmaschinen
  • Elektroherde
  • Elektrokabel
  • Faxgeräte
  • Föne
  • Fernseher und Monitore
  • Gefrierschränke und -truhen
  • Geschirrspülmaschinen
  • Handys
  • Kaffeemaschinen
  • Kassettenrecorder
  • Kopierer
  • Kühlschränke
  • Mikrowellengeräte
  • Mixer
  • Musiktruhen
  • Plattenspieler
  • Radios
  • Rasierapparate
  • Schleudern
  • Staubsauger
  • Stereoanlagen
  • Tamagotschis
  • Taschenrechner
  • Telefone
  • Toaster
  • Videorecorder
  • Wäschetrockner
  • Waschmaschinen

Achtung: Elektrogeräte enthalten umweltschädigende Stoffe und dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.

Nur bei separater Erfassung ist eine Wiederverwendung oder umweltgerechte Verwertung möglich. Das oben abgebildete Symbol auf den Geräten weist darauf hin.

Gelber Sack

Im Gelben Sack werden Verkaufsverpackungen der dualen Systeme, die in privaten Haushalten anfallen, gesammelt. Die Entsorgung gewerblicher Anfallstellen ist nur in wenigen Ausnahmen (z.B. Mitarbeiterkantinen oder kleine Handwerksbetriebe) möglich, der Handel ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Zuständig für die Abfuhr der Gelben Säcke ist die ALBA Neckar-Alb GmbH & Co. KG aus Metzingen.

  • In den Gelben Sack gehören saubere, leere Leichtverpackungen aus Metall, Verbund- und Kunststoffen.
  • Bitte Verpackungen aus verschiedenen Materialien nicht ineinander stapeln.
  • Bitte beachten Sie: Einweg-Glasverpackungen werden zum Altglas,
  • Papier- und Pappverpackungen zum Altpapier gegeben.

z.B:

  • Aluminium (-deckel, -folien, -tuben)
  • Becher
  • Blumentöpfe aus Haushalten
  • Cremedosen
  • Einweggeschirr
  • Einwegverpackungen
  • Flaschendeckel
  • Folien (Haushaltsfolien, z.B. Frischhaltefolien)
  • Getränkedosen (keine Pfanddosen)
  • Konservendosen
  • Kronkorken
  • Kunststoffeimer
  • Kunststoffflaschen
  • Kunststoffdeckel
  • Kunststofftragetaschen
  • Motoröldosen (leer)
  • Orangennetze
  • Plastiktüten
  • Shampooflaschen
  • Schaumstoffschalen (Obst-, Fleisch-, Gemüseschalen)
  • Spraydosen (leer)
  • Styroporverpackungen
  • Tabletten-Verpackungen
  • TetraPak
  • Vakuumverpackungen (Kaffee etc.)
  • Weißblechdosen
  • Zahnpastatuben

Nicht in den Gelben Sack dürfen:

Altgummi, Batterien, Elektrogeräte, Gartenabfälle, Glas, Glühbirnen, Papier, Schuhe, Speisereste, Textilien, Videokassetten und Windeln.

Abholung alle zwei Wochen. Siehe Abfuhrtermine.

Gelbe Säcke aus Privathaushalten können auch bei der Firma Alba, Eisenbahnstr. 126 (Anfahrt über Au-Ost), Tübingen während der Betriebszeiten von Mo-Fr von 7-17 Uhr kostenlos abgegeben werden.

Häckselgut

Häckselgut ist häckselbarer, holziger Baum-, Strauch- und Heckenschnitt mit einem Astdurchmesser von höchstens 10 cm. Häckselgut wird als Bündelsammlung zweimal im Jahr, im Frühjahr und Herbst eingesammelt.
Voraussetzung dafür ist, dass für das private Grundstück ein Restmüllbehälter angemeldet ist.
Bitte stellen Sie das Material mit kompostierbaren Schnüren gebündelt (Bündel max. 15 kg schwer und 1,5 m lang, insgesamt jedoch nicht mehr als 2 m³) zur Abfuhr bereit. Säcke sind ausgeschlossen.
Ausgeschlossen von der Häckselgutabfuhr sind kompostierbare Gartenabfälle wie Laub, Rasen- und Grasschnitt, Balkon- und Kübelpflanzen, Moos, Fallobst, Heu und Stroh, Stammholz (> 10 cm Stammdurchmesser), in Säcken bereitgestellter Gartenabfall sowie Häckselgut von Gewerbebetrieben.

  • Die Abfuhrtermine finden Sie hier.
  • Gartenabfälle wie Laub, Moos und Rasenschnitt können mit dem Laubsack bei jeder Bioabfallabfuhr bereitgestellt werden.
  • Hier die tabellarische Übersicht der Häckselplätze und Laubcontainer (für kompostierbaren Grünabfall) im Landkreis Tübingen.
  • Eine Häckselgut-Annahmestelle (kostenpflichtig) für den gesamten Landkreis Tübingen ist beim Entsorgungszentrum Dußlingen (ZAV), Im Steinig 61.
  • Informationen zum Gehölzschnitt, siehe dazu das Merkblatt zur Gehölzpflege.
  • Infoblatt zur Verwertung von Laub.
  • Weihnachtsbäume werden in verschiedenen Gemeinden im Landkreis Tübingen von Vereinen in eigener Regie und Verantwortung, teilweise nach vorheriger Anmeldung, eingesammelt. Eine Sammelgebühr wird erhoben. Ob in Ihrer Gemeinde im Januar Christbäume eingesammelt werden, erfahren Sie aus dem Gemeindeboten/Amtsblatt.
  • Informationen zum Verbrennen von Gartenabfällen
    Das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle im Außenbereich ist der Ortspolizeibehörde (Bürgermeisteramt) rechtzeitig vorher anzuzeigen. Siehe dazu auch das Merkblatt zum Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt.
  • Ausgeschlossen von der Häckselgutverwertung sind von Feuerbrand befallenes Pflanzenmaterial.
    Feuerbrand ist eine bakterielle Erkrankung, die zum Absterben von Kernobstbäumen und weiteren Ziergehölzen (Cotoneaster salicifolius u.s.w.) führen kann.
    – Hinweise für die Entsorgung von Feuerbrand befallenden Pflanzen im Landkreis Tübingen.
    – sowie das Merkblatt zum Umgang mit feuerbrandbefallenen Pflanzen. Ein Befall kann der Kreisobstbauberatung bei Joachim Löckelt und Ursula Maurer (Tel. 07071 / 207-4057 bzw. 207-4065 oder VwSekr. 4002) gemeldet werden. Im Zweifel sollte man unverzüglich Proben des augenscheinlich befallenen Materials untersuchen lassen. Hierzu möglichst Teile vom Übergang ins gesunde Holz abschneiden (hier sind die Bakterien hoch konzentriert, sollte es sich tatsächlich um Feuerbrand handeln) und dem Pflanzenschutzdienst des Landratsamts übergeben. Die Untersuchung erfolgt gebührenfrei. Befallene Partien sind leicht an abgestorbenen Ast- oder Zweigteilen erkennbar, an denen die verdorrten Blätter noch anhaften. Auch schwarz gewordene und noch anhaftende Blütenbüschel sind Symptome des Befalls.
    Um eine Ausbreitung dieser Krankheit durch Insekten, Vögel oder Wind zu verhindern, sind alle Grundstücksbesitzer aufgefordert, ihre Bäume auf erkrankte Stellen eingehend zu untersuchen und befallene Stellen bis 40 cm ins gesunde Holz auszuschneiden. Bei starkem Befall müssen die befallenen Bäume und Sträucher gerodet werden. Anfallendes Schnittgut darf nicht über den Kompost entsorgt werden.
    Feuerbrand verseuchtes Material soll auf Grundstücken im Außenbereich unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften (Verordnung zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle vom 30.04.1974, GBl. S. 187) verbrannt werden. Es darf weder offen transportiert noch auf Häckselplätzen angeliefert und zerkleinert werden. Auch durch Arbeitsgeräte wie Astscheren und Sägen oder die Arbeitskleidung kann das Bakterium weitergetragen werden. Daher sollte man Arbeitskleider nach dem Einsatz waschen und die Geräte mit Alkohol (70 %) desinfizieren.
    Jeder Transport bringt die Gefahr mit sich, dass der Erreger “in alle Winde verstreut wird”. Allein schon aus diesem Grund ist es sinnvoll, befallenes Holz an Ort und Stelle zu verbrennen. Der Transport zum Entsorgungszentrum Dußlingen sollte deshalb möglichst vermieden werden. Auf dem Gelände des Entsorgungszentrums wird das Material als Restmüll behandelt und mehrmals umgeschlagen, bevor es schließlich in die Verbrennungsanlage kommt. Ist der Transport unvermeidlich, dann nur in Säcken, geschlossenen Behältern oder in einem sorgfältig abgedeckten Anhänger (gebührenpflichtig). Bei der Eingangskontrolle des Entsorgungszentrums Dußlingen muss das Material unbedingt als “feuerbrand-infiziert” deklariert werden, damit das infizierte Pflanzenmaterial im Restmüllcontainer entsorgt werden kann.
    Auf keinen Fall darf mit Feuerbrand infiziertes Pflanzenmaterial bei ‘Häckselgut/Häckselbares’ abgelagert werden. Hinweise für die Entsorgung von Feuerbrand befallenden Pflanzen im Landkreis Tübingen das Feuerbrand-Infoblatt des Pflanzenschutzdienstes Baden-Württemberg, sowie das Merkblatt zum Umgang mit feuerbrandbefallenen Pflanzen.
  • Weitere Schaderreger sind im Zusammenhang mit der Entsorgung von Häckselgut zu nennen: Die durch Pilze verursachte Buchsbaumwelke, die Raupe des Buchsbaumzünslers (dazu das Merkblatt vom Landratsamt Tübingen, Tel. 07071 207-4020), sowie von der Kirschessigfliege befallene Früchte. Befallene Pflanzen und Früchte bitte vorzugsweise über den Restmüll entsorgen und nicht zur Häckselgutabfuhr oder auf die Häckselplätze.
  • Eiben-Reisig enthält für die Pharmazie wertvolle cyanogene Glycoside. Das aus Eibenschnitt hergestellte Serum (Taxol-Baccatin) kann bei der Krebstherapie angewendet werden. Der Eibenschnitt kann kostenlos bei Ihnen abgeholt werden.
    Infoblatt zur Verwertung von Eibenschnitt und kostenlose Abholung.
    Infos zur Verwerterfirma Botanika bei Aachen (Service/Eibenheckenschnitt).

Holzmöbel

sind Möbelgegenstände aus dem Innenbereich aus unbehandeltem, beschichtetem oder lackiertem Holz bzw. Pressspan, wie

  • Bettgestelle, Bettroste aus Holz
  • Gebrauchsgegenstände aus Holz
  • Körbe
  • Korbmöbel
  • Kommoden
  • Obst-und Weinkisten
  • Rattan-Möbel
  • Regalbretter
  • Schränke (mit Metallbeschlägen)
  • Schrankteile (ohne Glas und Spiegel)
  • Stühle (ohne Polster)
  • Tische
  • Truhen

Ausgeschlossen von der Holzmöbelabfuhr sind Türen, Fensterrahmen und Fensterläden, Sichtschutzwände, Zäune sowie Gartenmöbel aus behandeltem Holz (A IV-Holz), Stammholz (Brennholz) und Grüngut sowie Holzabfälle von Gebäuderenovierungen (siehe Renovierungsabfälle) und Gewerbebetrieben.

Die Abfuhr erfolgt zweimal jährlich auf Abruf. Die bereitgestellten Gegenstände dürfen insgesamt 2m³ nicht überschreiten und Einzelstücke maximal 50 kg schwer sein. 

Anlieferung beim Entsorgungszentrum Dußlingen ist mit den Wertmarken kostenlos möglich.

Landwirtschaftliche Produktionsabfälle

Kostenlose Rücknahme von landwirtschaftlichen Folien (ERDE) und leeren Pflanzenschutzverpackungen (PAMIRA).

ERDE (Erntekunststoffe Recycling Deutschland)

Kostenlose Rücknahme von landwirtschaftlichen Folien.

ERDE ist ein Rücknahmekonzept für Erntekunststoffe in Europa. In der Landwirtschaft werden große Mengen Silagestretchfolien, Flachsilofolien, Unterziehfolien und anderer Kunststoffprodukte eingesetzt. Gerade in einer so naturbezogenen Branche dürfen diese die Umwelt nach ihrem Einsatz nicht belasten. Für eine nachhaltige Agrarwirtschaft und ressourcenschonendes Arbeiten haben Mitglieder der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. gemeinsam Initiative für den Umweltschutz ergriffen.

ERDE Sammelstellen und Öffnungszeiten.

PAMIRA (PAckMIttel Rücknahme Agrar)

Kostenlose Rücknahme von Pflanzenschutzverpackungen.

PAMIRA ist als Bringsystem angelegt. Einmal jährlich öffnen die rund 250 Sammelstellen für einen bis vier Tage, an denen die Landwirte gebrauchte Behälter anliefern können. Die Verpackungen werden auf Sauberkeit kontrolliert, von leistungsfähigen Entsorgungsunternehmen erfasst und aufbereitet und als Energieträger in Zementwerken bzw. als Rohstoff bei der Methanolherstellung verwertet.

Auf der Website von PAMIRA finden Sie die Sammelstellen mit den Öffnungszeiten.

Metallschrott

Zum Metallschrott gehören Gegenstände, die überwiegend aus Metall bestehen, wie z. B.:

  • Backformen
  • Draht
  • Eimer aus Metall
  • Elektrokabel
  • Fahrräder
  • Gasherde
  • Kleineisenteile (Nägel, Schrauben)
  • Kohleöfen (ohne Schamottsteine)
  • Ölöfen (ohne Öl und gereinigt)
  • Rasenmäher mit Verbrennungsmoter
  • Schubkarren
  • Töpfe und Pfannen

Die Abfuhr erfolgt zweimal jährlich auf Abruf. Die bereitgestellten Gegenstände dürfen insgesamt 2m³ nicht überschreiten und Einzelstücke maximal 50 kg schwer sein. 

Metallschrott kann im Entsorgungszentrum Dußlingen auch ohne Wertmarken in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgegeben werden.

Das Mitnehmen von Altmetall, das zur Abfuhr bereitgestellt worden ist, ist verboten!

Problemstoffe

Problemstoffe sind Schadstoffe und Gifte, die wegen ihrer Gefährlichkeit gesondert entsorgt werden müssen.

Bei den Problemstoffsammelstellen können Problemstoffe aus privaten Haushalten gebührenfrei abgegeben werden. Dies gilt auch für Energiesparlampen / Leuchtstoffröhren und Wertstoffe wie Elektrokleingeräte (Kantenlänge bis 20 cm), Speiseöle, Speisefette und Korken.

Die Abgabemenge von Problemstoffen ist aus Gründen der eingeschränkten Kapazität in den Sammelstellen auf eine haushaltsübliche Menge beschränkt. Darunter ist die Menge zu verstehen, die in eine Plastikwanne mit dem Maß 46 cm x 36 cm x 25 cm passt. Gebinde mit einem Fassungsvermögen von mehr als 10 Liter Volumen bzw. 10 kg Gewicht werden nicht angenommen!

Anzuliefern sind Problemstoffe in der Originalverpackung oder unvermischt und in fest verschlossenen, beschrifteten Gefäßen.

Problemstoffe aus dem Gewerbe, auch aus öffentlichen, kirchlichen und sozialen Einrichtungen, sind ausgeschlossen!

Altbatterien können Sie auch überall dort zurückgeben, wo Batterien verkauft werden (siehe GRS-Sammelsystem im Handel).

Motoröl wird nicht angenommen. Motoröl bitte über den Auto-/Fachhandel, bzw. kostenpflichtig auf dem Wertstoffhof Reutlingen-Schinderteich entsorgen.

Zu den Problemstoffen gehören z. B.:

  • Abbeizmittel
  • Batterien (auch Autobatterien)
  • Bremsflüssigkeit
  • Desinfektionsmittel
  • Düngemittel
  • Elektrokleingeräte (Kantenlänge bis 20 cm, Wertstoffe werden recycelt)
  • Energiesparlampen
  • Entkalker
  • Farben (keine Dispersionsfarben)
  • Feuerlöscher
  • Fleckenentferner
  • Fungizide
  • Haushaltsreiniger
  • Heizöl (max. 10 Liter)
  • Herbizide
  • Holzschutzmittel
  • Insektizide
  • Klebstoffe
  • Knopfzellen
  • Korken (Wertstoff, wird recycelt)
  • Lacke
  • Leuchtstoffröhren
  • Lösungsmittel
  • Medikamente
  • Möbelpolitur
  • Ölfilter
  • Ölverschmutzte Lappen
  • Pflanzenschutzmittel
  • Pestizide
  • Pinselreiniger
  • PU-Schaumdosen (PDR)
  • Quecksilberthermometer
  • Rattengift
  • Rostschutzmittel
  • Säuren und Laugen (nur Entsorgungszentrum Dußlingen)
  • Speisefette und Speiseöle (Wertstoffe, werden recycelt)
  • Spraydosen mit Inhalt
  • Thermometer
  • Unkrautvertilgungsmittel
  • Verdünnung
  • Waschmittel
  • WC-Reiniger

Nicht angenommen werden:

  • Dispersionsfarben (eintrocknen lassen, Restmüll, Verpackung in den Gelben Sack).
  • Motoröl (KFZ-Werkstätten oder Wertstoffhof Reutlinger Schinderteich).
  • Druckgasbehälter (Gasflaschen/Kartuschen zum Fachhandel, z.B. Fa. Hans Mast GmBH, Tübingen).
  • Explosive Stoffe (z.B. Feuerwerkskörper in Wasser eingeweicht in Plastiktüte verpackt zum Restmüll).

Hier finden Sie die Standorte der Problemstoffsammelstellen im Landkreis Tübingen.

Aktuelle Änderungen bei den Öffnungszeiten der Problemstoffsammelstellen im Landkreis Tübingen erfahren Sie auf der ZAV-Website.

Renovierungsabfälle

Alle Materialien, die fest mit dem Gebäude verbunden waren, gelten als Renovierungsabfall.

Renovierungsabfälle sind z.B.:

  • Antennen
  • Badewannen
  • Bauholz
  • Boiler
  • Dachrinnen
  • Dämmmaterialien (Mineralfaser, Holzfaser, Styropor)
  • Duschkabinen
  • Duschwannen
  • Fenster
  • Fensterläden
  • Fußbodenbeläge wie Teppich- und Parkettböden
  • Gardinenleisten
  • Glasbausteine
  • Glasplatten
  • Heizkörper
  • Heizkessel
  • Heizöltanks
  • Holzdecken
  • Jalousien
  • Kloschüsseln
  • Kunstrasen
  • Kunststoffrohre
  • Laminat-Fußböden und -Decken
  • Markisen
  • Öltanks
  • Paletten
  • Rolläden, Rollos
  • Sanitärkeramik
  • Satellitenschüsseln
  • Sonnenkollektoren (solarthermisch)
  • Styroporplatten (kein Verpackungsmaterial)
  • Spanplatten
  • Spiegelglas
  • Teppichböden
  • Türen
  • Vorhangschienen
  • Waschbecken
  • WC-Spülkästen
  • Wärmepumpen

Solche Abfälle aus Gebäuderenovierungen können vom Kunden selbst zum Entsorgungszentrum Dußlingen (gebührenpflichtig) oder zu einem Verwerter gebracht werden.

Restmüll

In die Restmülltonne gehören z. B.:

  • Aktenordner
  • Altmedikamente
  • Asche (von Briketts und Kohlen)
  • Bleikristallglas
  • Dispersionsfarben (eingetrocknete Farbreste, Eimer in den Gelben Sack)
  • Dias (und Rahmen)
  • Einmalspritzen
  • Fahrradreifen
  • Glasscherben
  • Glühbirnen (keine Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren)
  • Hundekot
  • Hygieneartikel (z.B. Watte, Damenbinden)
  • Katzenstreu
  • Kaugummi
  • Kehricht
  • Keramik
  • Kerzenwachs
  • Knochen
  • Kohlepapier
  • Kugelschreiberminen
  • Lederreste
  • Papiertaschentücher
  • Porzellan
  • Schallplatten
  • Staubsaugerbeutel
  • Steingut
  • Straßenkehricht
  • Tapetenreste
  • Teppichreste
  • Thermofaxpapier
  • Tonerkartuschen
  • Wachs
  • Watte
  • Wattestäbchen
  • Windeln (Einmalwindeln) » siehe Windelprojekt
  • Zahnbürsten
  • Zigarettenkippen

Die Restmülltonne wird 14-täglich abgefahren (Gebühren, Info/Anmeldung).

Die Abfuhrtermine finden Sie hier.

Sonstige Abfälle

Sonstige Abfälle sind in der Regel Abfälle, die nicht durch die Müllabfuhr im Holsystem vor Ihrem Grundstück abgeholt werden, sondern direkt zu Verwerterfirmen oder zum Entsorgungszentrum in Dußlingen (ZAV) gebracht werden müssen.

Sie können solche Abfälle selbst transportieren oder eine Fachfirma beauftragen.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Abfallberatung oder bei der Gewerbeabfallberatung des ZAV, Tel 07072/9188-65 /-20 in Dußlingen.

Sonstige Abfälle sind beispielsweise:

  • Asbest
  • behandelte Gartenholzmöbel (A IV-Holz)
  • Bioabfall verunreinigt (Rote Karte)
  • Brennholz (Stammholz)
  • Eisenbahnschwellen
  • Grabsteine
  • Landwirtschaftliche Folien
  • Nachtspeicheröfen – können beim Entsorgungszentrum abgegeben werden (bitte das Anlieferungsformular des ZAV ausfüllen, welches Sie auf der Website des ZAV finden).
  • Paletten (Infos zur Entsorgung von Einmalpaletten aus Privathaushalten gibt es auch bei der Abfallberatung)
  • Renovierungsabfälle
  • Tierkadaver (tote Heimtiere)
  • Wurzelstöcke

Sperrmüll

Zum Sperrmüll zählen sperrige Gegenstände, beispielsweise:

  • Bettdecken
  • Bürostühle (Polster und Metallfuß)
  • Federbetten und -kissen
  • Gartenmöbel aus Kunststoff
  • Große Kunststoffgegenstände (Planschbecken)
  • Kinderwagen
  • Koffer
  • Lampenschirme
  • Liegen
  • Matratzen
  • Mülleimer (Kunststoff)
  • Plastikkörbe
  • Polstermöbel
  • Sessel
  • Skier, Skistiefel
  • Sofas
  • Sonnenschirme
  • Snowboards
  • Surfbretter
  • Teppiche
  • Wäschekörbe (Kunststoff)

Diese passen auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Restmülltonne und gehören weder zu Metallschrott, Elektronikgeräteschrott, Holz und Grüngut.

Ausgeschlossen ist Abfall, der in die Restmülltonne passt, Restmüll in Plastik- oder Papiersäcken, Sperrmüll aus Gebäuderenovierungen oder Gewerbebetrieben sowie Fahrzeugteile und landwirtschaftliche Geräte.

Die Abfuhr erfolgt zweimal jährlich auf Abruf. Die bereitgestellten Gegenstände dürfen insgesamt 2m³ nicht überschreiten und Einzelstücke maximal 50 kg schwer sein. 

Anlieferung beim Entsorgungszentrum Dußlingen ist mit den Wertmarken kostenlos möglich.

Windeln

Einmalwindeln sind Restmüll.

Kinder machen Berge

Ein Kind wird durchschnittlich 2,5 Jahre gewickelt, bevor es ‘sauber’ ist. Bei nur 5 Windeln am Tag werden daher 4.560 Windeln je Kind zu Abfall. So fallen im Landkreis Tübingen jährlich gut 9 Millionen Einwegwindeln oder umgerechnet etwa 2000 Tonnen Abfall im Jahr an.

Zeit für einen Windelwechsel – Clever wickeln wird belohnt –

Machen Sie mit, hier alles Wissenswerte zum Windelprojekt im Landkreis Tübingen.