Pedelecs
Können kostenlos im Entsorgungszentrum in Dusslingen angeliefert werden.
Fahrräder (Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h und Elektroräder) / Hoverboards / Scooter / Kindermotorräder / Spielfahrzeuge können mit oder ohne Akku über den ZAV entsorgt werden.
- Ausgeschlossen sind Verkehrsmittel, die eine Typgenehmigung benötigen, z.B. E-Bikes, mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten oberhalb 25km/h oder tretunabhängigem Antrieb, E-Skateboards, E-Rollstühle, Elektromobile, elektr. Einräder und elektr. Dreiräder (§ 2 Absatz 2 Nummer 7 ElektroG, Satzung ZAV §6,3.h). Eine Verwertung dieser Abfälle kann über gewerbliche Anbieter erfolgen.“
Gebrauchte Niederspannungsakkus (NV-Akkus) aus Fahrrädern, Pedelecs und E-Scootern sollten primär über den Handel zurückgegeben werden. Eine Annahme an den Wertstoffhöfen des ZAV ist ebenfalls möglich.
Stationäre Problemstoffsammelstellen im Landkreis Tübingen, sowie die mobile Schadstoffsammlung im Landkreis Reutlingen nehmen keine gebrauchten Niederspannungsakkus (NV-Akkus) aus Fahrrädern, Pedelecs und E-Scootern an!