Am Besten ist es natürlich, wenn Abfall erst gar nicht entsteht. Wenn er aber anfällt, muss er umweltgerecht verwertet oder entsorgt werden.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz soll jede Person durch ihr Verhalten zur Verwirklichung der Zwecke des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beitragen, nämlich die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen (§ 1 KrWG). Dabei stehen die Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung in folgender Rangfolge:
Dabei wollen wir Sie unterstützen!
Unser Internetauftritt bietet vielfältige, aktuelle Informationen, die Sie rasch und auch außerhalb unserer Sprechzeiten abrufen können.
Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten – per Telefon, Mail oder bei Bedarf auch vor Ort. Wir helfen Ihnen so schnell wie möglich, auch bei Problemen mit der Müllabfuhr.
Natürlich gibt es auch noch auf Papier gedruckte Informationen, beispielsweise unsere Abfallbroschüre, die im Turnus von drei bis vier Jahren an alle Haushalte im Landkreis Tübingen verteilt wird und vielerlei Infobroschüren.
Zudem bieten wir Führungen im Entsorgungszentrum Dußlingen und auf unserem Abfallerlebnispfad an, kommen in Kindergärten und Schulklassen, organisieren und unterstützen Aktionen und Projekte.