Asbest ist ein feinfasriges, natürlich vorkommendes Mineral, das aufgrund seiner vielseitigen Eigenschaften (säurefest, feuerbeständig, wärmedämmend, elektrisch isolierend) in der Vergangenheit ein großes Anwendungsspektrum besaß.
– fest gebundene Asbestfasern: Häufig in Asbestzementprodukten wie Eternitplatten, Blumenkästen, Dach- oder Wetterschutzplatten.
– schwach gebundene Asbestfasern: Brandschutzmaterial (Spritzasbest) oder Dämmmaterial (Dichtungen, Bauteile in Nachtspeicheröfen, Fußbodenbeläge).
Achtung! Asbestfasern können Krebs erzeugen!
Bei sämtlichen Arbeiten muss gewährleistet sein, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden. Insbesondere müssen die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung der TRGS 519 (Asbest-Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) und des LAGA-Merkblattes M 23 eingehalten werden.
Zur Entsorgung von Asbestabfällen, z.B. Eternitplatten (festgebundene Asbestfasern), wenden Sie sich bitte an den Zweckverband Abfallverwertung in Dußlingen (ZAV – Tel. 07072 9188-65) oder an die Abfallberatung (07071 207-1312, -1311). Bitte beachten, Asbestabfälle (Eternit-Dachplatten oder – Fassadenplatten, Eternit-Blumentröge) werden beim Entsorgungszentrum nur verpackt in reissfester Folie (PE-Folie mit 0,4 mm Mindeststärke oder Bändchengewebefolie) angenommen.
Auch Nachtspeicherheizgeräte können Asbest enthalten. Sie können über eine Verwertungsfirma (siehe Infos unter Abfall-ABC des ZAV) entsorgt werden oder auch kostenlos direkt beim Entsorgungszentrum Dußlingen angeliefert werden.
Bitte beachten Sie für eine Anlieferung beim Entsorgungszentrum Dußlingen geltenden Annahmebedingungen und das dazu notwendige Anlieferungsformular. Das Anmeldeformular sowie Asbest-Merkblätter (Privathaushalte und Gewerbe) finden Sie auf der Website vom Zweckverband Abfallverwertung (ZAV).