Autobatterien
werden von den Problemstoffsammelstellen (max. 2 Stück) oder im Handel angenommen. Beim Kauf einer neuen Autobatterie sollte jedoch die alte zurückgegeben werden.
Niederspannungsakkus (NV-Batterien) aus gewerblicher und gewerbeähnlicher Herkunft (z.B. Batterien für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke) sowie Hochvolt-Akkus (HV-Akkus) und Batterien für Elektrofahrzeuge können nicht vom ZAV angenommen werden. Diese Batterien sind über den Handel oder spezielle Rücknahmesysteme (z.B. aet Autoersatzteile GmbH Akku Center, Reutlingen, etc.) oder über Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen (z.B. M.Bärs Rohstoffhandel GmbH, Ofterdingen, etc.) zurückzugeben.
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