Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.abfall-kreis-tuebingen.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Anwendung ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
- Teilweise Dokumente, die seit dem 23. September 2018 eingestellt wurden.
- Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte: Teilweise erfüllt, jedoch kann es redaktionell immer zu Änderungen kommen, wo dies nicht berücksichtigt wird.
- Fehler im HTML-Code (WCAG 2.0 parsing complianze): Bild-, Style- und Scriptausgaben, die WordPress oder Fremdplugins verursachen und als HTML-Fehler auftreten, sind nicht änderbar, da der Code nicht vollständig kontrollierbar ist.
- Nicht barrierefreie eingebettete Inhalte (iframe): Auf einigen Seiten werden Inhalte über <iframe> eingebunden (z. B. Kalender, externe Tools etc.), die nicht oder nur sehr eingeschränkt barrierefrei sind.
b. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.05.2025 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO) und wurde von der Agentur d-mind GmbH durchgeführt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.05.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:
Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-0
E-Mail: post@kreis-tuebingen.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.