Hier finden Sie die für Privathaushalte geltenden Abfallgebühren für Bioabfall und Restmüll. Durch Behälterwahl und die Häufigkeit der Bereitstellung der Restmüllbehälter können Sie Ihre Entsorgungsgebühr maßgeblich beeinflussen. Hier sind die Abfallgebühren für das aktuelle Jahr aufgelistet. Sie können mit dem Abfallgebührenrechner Ihre zukünftigen Abfallgebühren ermitteln.
Abfuhrrhythmus
Die kommunale Abfuhr von Restmüll und Bioabfall erfolgt 14-täglich. 660-Liter- und 1100-Liter-Container können auf Wunsch auch wöchentlich geleert werden. In den Sommermonaten wird die Biotonne wöchentlich geleert.
Leistungsumfang
- 14-tägliche Abfuhr von Restmüll (je nach Nutzungsumfang)
- 14-tägliche Abfuhr von Bioabfällen (im Sommer wöchentlich)
- monatliche Abfuhr von Altpapier durch die kommunale Papiertonne.
- Elektronikgeräteschrott (2x pro Jahr möglich)
- Metallschrott (2x pro Jahr möglich)
- Holzmöbel (2x pro Jahr möglich)
- Sperrmüll (2x pro Jahr möglich)
- Alternativ ist auch eine Anlieferung mit den Wertmarken ohne zusätzliche Kosten beim Entsorgungszentrum, im Steinig 61, 72144 Dußlingen möglich
- 2x pro Jahr Abfuhr von Häckselgut
- Verwertung und Beseitigung der Abfälle
Wie werden die anderen Wertstoffe erfasst?
- Altpapier wird mit der kommunalen Altpapiertonne oder über die Altpapier-Bündelsammlungen eingesammelt.
- Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen in den Gelben Sack. Abfuhr 14-täglich.
- Gelbe Säcke erhalten Sie ohne zusätzliche Kosten hier.
Wie melde ich mich an?
Weitere Informationen
Abfuhr
Restmüll wird im 14-täglichen Rhythmus abgefahren. Bei 660/1.100 Liter Containern kann auch eine wöchentliche Leerung beantragt werden. Durch einen elektronischen Chip an Ihrem Behälter wird die Anzahl der Leerungen registriert. Wird der Restmüllbehälter nicht bei jeder Abfuhr bereitgestellt, haben Sie die Möglichkeit Gebühren zu sparen.
- hier gehts zum Abfuhrkalender
Abfallbehälter
Die Behälter sind durch den elektronischen Chip identifizierbar. Der Namensaufkleber auf dem Deckel dient nur der Zustellung und darf entfernt werden. Lediglich der seitlich am Behälter befindliche Adress-Aufkleber mit der Behälternummer sollte nicht abgelöst werden, damit die NutzerInnen ihren Behälter erkennen.
Behältergemeinschaft
Behälterschloss
Gebühren
Seit der Einführung der neuen Restmülltonnen mit Chip können Sie durch die Leerungshäufigkeit aktiv Einfluss auf Ihre Abfallgebühren nehmen. Für das Jahr der Umstellung (2013) wurden Ihnen 12 Mindestleerungen der Restmülltonne angerechnet. Wer seinen Restmüll mehr als 12 Mal im Jahr zur Leerung bereitgestellt hat, dem werden die zusätzlichen Leerungen zum Jahresbeginn im Folgejahr nachträglich berechnet. Auch wer seine Restmülltonne weniger als 12 Mal zur Leerung bereitgestellt hat, ist laut Abfallwirtschaftssatzung verpflichtet, die Mindestgebühr für 12 Leerungen zu bezahlen. Die Anzahl der Leerungen im vergangenen Jahr bildet die Grundlage für die Abschlagszahlung im Folgejahr. Besondere Regelungen gelten, wenn ein Behältertausch stattgefunden hat. Hier findet eine anteilige Abrechnung statt. In der Abschlagszahlung sind für Privathaushalte auch die Gebühren für Sonderabfuhren (Sperrmüll, Holzmöbel, Metallschrott, Elektronikgeräteschrott und Häckselgut) sowie für Altpapier und die Problemstoffsammlung enthalten.
Achtung: Bitte teilen Sie uns künftig umgehend mit, wenn Sie Ihre Tonne (z.B. wegen Wegzug) abmelden möchten oder der Behälter gestohlen wurde! Wird die Tonne nicht abgemeldet, besteht die Gefahr eines Missbrauchs durch Unbefugte. Dadurch entstehende zusätzliche Leerungsgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Wer wissen möchte, wie oft seine Abfallbehälter im vergangenen Jahr geleert wurde, kann sich mit seinen im Gebührenbescheid genannten Zugangsdaten bei unseren Bürgerdiensten anmelden und seine Daten abfragen.
Die Biotonne wird 14-täglich und in den Sommermonaten wöchentlich abgefahren.
Behältertausch, Änderungen der Behälteranzahl oder -größe
Wenn Sie im Laufe des Jahres Ihre Tonnengröße wechseln möchten, wird die Behälterjahresgebühr anteilig der Dauer der Benutzung der jeweiligen Tonne berechnet. Da laut Abfallwirtschaftssatzung pro Jahr mindestens 12 Leerungen berechnet werden, bezahlt man diese Leerungen bei einem Behälterwechsel dann auch anteilig. Die gleiche anteilige Berechnung findet statt, wenn Sie während des Jahres zu- oder wegziehen. Berechnung siehe auch untenstehende Tabelle.
Der Austausch von defekten Behältern ist grundsätzlich gebührenfrei. Für jede sonstige Änderung der Anzahl oder Größe von Restmüll- oder Bioabfallbehältern wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr beträgt je Auftragsbearbeitung 19,00 €.
Behältergröße | Zeitraum | Anzahl Mindestleerungen | tatsächliche Leerungen | abgerechnete Leerungen |
40 Liter | Januar-April | 4 | 3 | 4 |
60 Liter | Mai-Dezember | 8 | 9 | 9 |
Summe | 12 | 12 | 13 |
Behältererstausstattung, Abmeldung und Rückgabe sowie Kosten Behältertausch
Die Erstausstattung der Grundstücke mit Abfallbehältern sowie die Abmeldung und die Rückgabe von Abfallbehältern sind gebührenfrei.
Behältertausch, Änderungen der Behälteranzahl oder Behältergröße:
Der Austausch von defekten Behältern ist grundsätzlich gebührenfrei. Für jede sonstige Änderung der Anzahl oder Größe von Restmüll- oder Bioabfallbehältern wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr beträgt je Auftragsbearbeitung 19,00 €.
Wenn Sie noch Fragen haben
- Reklamation – Müllabfuhr: 07071 207-1313
- Gebühren: 07071 207 1320 bis -1328
- Abfallberatung: 07071 207 1310 bis -1315
- Bauabfälle: 07071 207 1307
- Gelbe Säcke: Fa. ALBA, Dußlingen – Tel. 0800 2232555