Kompostierbare Bioabfallbeutel – Verwendung im Landkreis Tübingen auch weiterhin erlaubt!
Beim Abfallwirtschaftsbetrieb häufen sich die Anfragen besorgter Bürgerinnen und Bürger bezüglich der kürzlich in Kraft getretenen Änderung der Bioabfallverordnung. Insbesondere, was die Zulässigkeit von biologisch abbaubaren Beuteln, sogenannter BAW-Sammelbeutel, für Bioabfall betrifft.
Aktuell wird zu diesem Thema teilweise sehr irreführend berichtet. Auch unterscheiden sich die Regelungen in verschiedenen Landkreisen deutlich.
Im Landkreis Tübingen sind nach DIN-Norm EN 13432 zertifizierte Sammelbeutel weiterhin zugelassen. Diese erkennt man in der Regel am aufgedruckten Keimling-Logo.
Dennoch ist es grundsätzlich sinnvoller, Bioabfälle in Zeitungspapier oder Papier-Sammelbeuteln zu Sammeln und in die Biotonne zu geben, da Papier schneller und besser verrottet und bei der Verwertung des Bioabfalls nicht fälschlicherweise als Fremdstoff aussortiert wird.