Kork

ist Wertstoff. 1. Kork mit Anhaftungen (z.B. Klebstoff) kann nicht werkstofflich verwertet werden und wird als Renovierungsabfall beim Entsorgungszentrum Dußlingen (kostenpflichtig) angenommen. 2. Kork ohne Anhaftungen wird von Verwerterbetrieben angenommen. 3. Flaschenkorken können zu Wärmedämmmaterial (siehe Verwertungsprojekt ‘Korken für Kork’) aufbereitet werden (siehe ‘Korken’). Die Adressen der einschlägigen Verwertungsfirmen entnehmen Sie bitte dem Branchentelefonbuch.