Pedelecs

gehören zu Elektronikgeräteschrott. Ausgeschlossen von der Annahme sind Verkehrsmittel, die eine Typgenehmigung benötigen, z.B. E-Bikes, mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten oberhalb 25km/h oder tretunabhängigem Antrieb, elektr. Einräder und elektr. Dreiräder. Eine Verwertung dieser Abfälle kann über gewerbliche Anbieter erfolgen.

Ausgeschlossen sind ebenfalls einzelne Antriebsakkus (z.B. Fahrradakku ohne Fahrrad). Es handelt sich dabei um Industriebatterien. Sie müssen vom Handel zurückgenommen werden (§ 2 Absatz 5 Satz 1 und 2 BattG).