Sonderabfuhren bestellen

Online-Anmeldung für Sperrmüll-Abfuhren – Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) erweitert sein Online-Angebot.

Wer sich schon gewundert hat, warum im neuen Abfallratgeber des AWBs keine Abfuhrkarten für die Sperrmüll-, Holzmöbel-, Metallschrott- und Elektroschrott-Abfuhr sind, findet hier die Antwort:

Diese Abfuhren können ab sofort im Landkreis Tübingen auch online angemeldet werden, was dem Wunsch vieler Bürger entgegenkommt. Deshalb gibt es keine Abfuhrkarten mehr, sondern Berechtigungscodes und Wertmarken.

Hier gelangen Sie zur Online-Anmeldung von Sonderabfuhren.

FAQs im Überblick

Wie werden die neuen Berechtigungscodes und Wertmarken zugestellt?

Die Berechtigungscodes und Wertmarken für die Abfuhr von sperrigen Abfällen werden ab 2023 jährlich Ende Januar zusammen mit dem Abfallgebührenbescheid verschickt.

Bewohner von Mehrfamilienhäusern erhalten den Berechtigungscode und die Wertmarken von ihren Hauseigentümern oder Hausverwaltungen. Bei einer Behälter-Gemeinschaft erhält der Gebührenschuldner mit dem Gebührenbescheid den Code und die Wertmarken.

Gewerbebetriebe (z. B. Firmen, Büros, Praxen, Gaststätten, Schulen, Vereine etc.) erhalten mit ihren Gebührenbescheiden keine Wertmarken und Berechtigungscodes, da in ihren Bescheiden keine Gebühren für die Sonderabfuhren bzw. kostenlose Anlieferungen von sperrigen Abfällen im Entsorgungszentrum enthalten sind. Gewerbebetriebe können ihre sperrigen Abfälle kostenpflichtig von privaten Anbietern entsorgen lassen.

Wie funktioniert die neue Anmeldung für die Abfuhren der sperrigen Abfälle?

Die Abgabemenge ist – wie in den Vorjahren auch – auf 2 x 2 m3 je Abfallart begrenzt. Dieses Kontingent kann über den Berechtigungscode (online) und/oder über die Wertmarken (postalisch oder Anlieferung im Entsorgungszentrum) ausgeschöpft werden.
Auf der Webseite des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) können die Abfuhren ab sofort über den Menüpunkt Services/Online-Sonderabfuhren angemeldet werden. Hier wird der Berechtigungscode eingegeben und die gewünschte Abholung ausgewählt. Der Abfuhrtermin wird bei der Online-Anmeldung per E-Mail mitgeteilt.

Den Berechtigungscode finden Sie auf den letzten beiden Seiten Ihres aktuellen Gebührenbescheids:

 

Kann man die Sonderabfuhren auch weiterhin postalisch bestellen?

Wer keine Möglichkeit hat, die Anmeldung online zu machen, kann die entsprechende Wertmarke ausschneiden und einsenden (entweder auf eine Postkarte aufkleben oder in einem Briefumschlag einsenden). Die Adresse, an die die Postkarte geschickt werden muss, findet man auf der Rückseite der Wertmarken.
Wichtig ist, dass beim Einsenden der Wertmarke(n) der Name des Absenders angegeben wird, die Adresse, an der die Abfälle abgeholt werden sollen, die Art und Anzahl der abzuholenden Gegenstände und eine Telefonnummer für Rückmeldungen.
Den Abhol-Termin erhält man vom Abfuhrunternehmen dann ebenfalls postalisch.

Anlieferung von sperrigen Abfällen im Entsorgungszentrum in Dußlingen

Mit den Wertmarken für Sperrmüll und Holzmöbel ist alternativ zur Abfuhr am Wohnort auch eine kostenlose Anlieferung im Entsorgungszentrum in Dußlingen möglich.
Metall- und Elektrogeräte-Schrott können im Entsorgungszentrum auch ohne Wertmarken in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgegeben werden.

Wie kann ich herausfinden, wie viele Sonderabfuhren mir im aktuellen Jahr noch zur Verfügung stehen?

Sie können in den Bürgerdiensten (https://www.abfall-kreis-tuebingen.de/services/zugang-zum-servicecenter) unter dem Menüpunkt „Sonderabfuhren bestellen / Kontingente“ prüfen, welches Kontingent an Sonderabfuhren Sie noch für das laufende Jahr haben.

 

Wie lange kann ich die Wertmarken bzw. den Berechtigungscode noch nutzen, nach dem ich meinen Restmüll abgemeldet habe?

Die Wertmarken und der Berechtigungscode können noch bis zu 60 Tage nach Abmeldung des Kontos genutzt werden.

Wie lange sind die Wertmarken und Berechtigungscodes jeweils immer gültig?

Die Wertmarken und die Berechtigungscodes sind jeweils immer bis zum Erhalt der neuen Wertmarken und Berechtigungscodes mit der folgenden Jahresabrechnung – die Sie in der Regel Ende Januar erhalten – gültig.

Beispiel: Die Wertmarken, die Sie Ende Januar 2023 mit dem Gebührenbescheid erhalten haben, gelten bis zum Erhalt des neuen Gebührenbescheids und der neuen Wertmarken Ende Januar 2024.

Wie lange ist die Wartezeit nach Bestellung einer Abfuhr?

Die Abfuhren erfolgen im Regelfall innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Bestellung.

Mir ist das Formular mit den Wertmarken abhandengekommen. Wie kann ich wieder an das Formular gelangen?

Sie können sich Ihren Gebührenbescheid mit den Wertmarken bei uns in den Bürgerdiensten unter dem Menüpunkt “Dokumente” herunterladen und ausdrucken. 

Falls Ihnen das nicht möglich ist, melden Sie sich gerne bei uns unter 07071 / 207-1302 und wir helfen Ihnen weiter.

Wieso wurde das System mit den alten Abfuhrkarten abgelöst?

Das neue System schafft mit der Online-Anmeldung eine zusätzliche und bequemere Möglichkeit der Bestellung von Sonderabfuhren, was dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger entspricht.
Über den digitalen Weg funktioniert zudem die Bestellung von Sonderabfuhren sowie die Benachrichtigung über Abholtermine zuverlässiger als über den postalischen Weg.

Wohin wende ich mich bei weiteren Fragen zu den Sonderabfuhren?

Bei inhaltlichen Fragen (z.B. welche Gegenstände dürfen bereitgestellt werden), wenden Sie sich bitte an unsere Abfallberatung unter 07071 / 207 1310 – 1315.

Bei Fragen zur Abholung (z.B. zum Abholungstermin, Besonderheiten Abholort, etc.) , wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Entsorger:
– Für Abholungen in der Stadt Tübingen und in den Tübinger Teilorten an die Kommunalen Servicebetriebe Tübingen unter 07071 / 204 1577.
– Für Abholungen im restlichen Landkreis Tübingen an die Firma Alba unter 07072 / 6004790.