Sperrmüll

Zu Sperrmüll zählen sperrige Gegenstände, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Restmülltonne passen und weder zu Metallschrott, Elektronikgeräteschrott, Holz oder Häckselgut gehören. Ausgeschlossen ist Abfall, der in die Restmülltonne passt, Restmüll in Plastik- oder Papiersäcken, Abfälle aus Gebäuderenovierungen oder Gewerbebetrieben sowie Fahrzeugteile und landwirtschaftliche Geräte. Die Sperrmüllabfuhr erfolgt zweimal jährlich auf Anforderung.
Es werden max. 2 m³ je Abfuhr mitgenommen. Die bereitgestellten Gegenstände dürfen maximal 50 kg schwer sein Bitte beachten Sie, dass der Sperrmüll am Tag der Abholung ab 6.00 Uhr bereitstehen muss. Eine Anlieferung mit der Sperrmüll-Wertmarke beim Entsorgungszentrum Dußlingen ist ebenfalls möglich.