Abfallbehälter

Abfallbehälter im Landkreis Tübingen

  • Jeder Haushalt benötigt eine Restmülltonne und eine Biotonne. Eine Papiertonne liefern wir gerne auf Wunsch.
  • Sie müssen nur dann keine Biotonne anmelden, wenn Sie Ihre Bioabfälle ordnungsgemäß selbst kompostieren.
  • Die Abfallbehälter werden vom Landkreis gestellt. Sie werden auf Ihren Antrag an Ihre Adresse ausgeliefert.
  • Übersicht über die Behältergrößen (Maße) der Abfallbehälter.

Im Landkreis Tübingen eingesetzte Abfallbehälter

  • Biotonnen

    gibt es in den Behältergrößen 40 Liter, 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter und 240 Liter.

  • Restmüllbehälter

    gibt es in den Größen 40 Liter, 60 Liter, 120 Liter, 240 Liter (Zweiradbehälter), 660 Liter und 1.100 Liter (Vierrad-Container).

  • Papiertonnen

    gibt es in den Behältergrößen 240 Liter und als 1100 Liter-Container mit 4 Rädern.

Abfuhr

Restmüll wird im 14-täglichen Rhythmus abgefahren. Bei 660 Liter-/1.100 Liter-Containern kann auch eine wöchentliche Leerung beantragt werden. Durch einen elektronischen Chip an Ihrem Behälter wird die Anzahl der Leerungen registriert. Wird der Restmüllbehälter nicht bei jeder Abfuhr bereitgestellt, haben Sie die Möglichkeit Gebühren zu sparen. Die Biotonne wird 14-täglich und in den Sommermonaten wöchentlich abgefahren.

Behältergemeinschaft

Ist für Sie alleine ein Restmüll- oder Biomüllbehälter zu groß, können Sie sich mit Nachbarn auf demselben oder angrenzenden Grundstück zu einer Behältergemeinschaft zusammenschließen. Dem Zustellungsbevollmächtigten und Zahlungspflichtigen wird der Abfall-Gebührenbescheid zugestellt. Die Teilnehmer/innen der „Behältergemeinschaft“ sind bis zum Ausgleich der Schuld Gesamtschuldner.

Behälterschloss

Für die Nachrüstung der Abfallbehälter (Bioabfall und Restmüll) von 40 Liter bis 240 Liter Füllraum mit einem Automatikschloss (Schwerkraftschloss) wird eine einmalige Gebühr für Schloss und Installation von 45,00 € pro Behälter erhoben.

Gebühren

Seit der Einführung der Restmülltonnen mit Chip können Sie durch die Leerungshäufigkeit aktiv Einfluss auf Ihre Abfallgebühren nehmen.

Wird der Restmülleimer mehr als 12 Mal im Jahr zur Leerung bereitgestellt, werden die zusätzlichen Leerungen im Folgejahr zum Jahresbeginn nachträglich berechnet. Wird die Restmülltonne weniger als 12 Mal zur Leerung bereitgestellt, ist dennoch die jährliche Mindestgebühr (12 Leerungen) zu bezahlen.

Die Anzahl der Leerungen im vergangenen Jahr bildet die Grundlage für die Abschlagszahlung im Folgejahr. Besondere Regelungen gelten, wenn ein Behältertausch stattgefunden hat. Hier findet eine anteilige Abrechnung statt.

In der Abschlagszahlung sind für Privathaushalte auch die Gebühren für Sonderabfuhren (Sperrmüll, Holzmöbel, Metallschrott, Elektronikgeräteschrott und Häckselgut) sowie für Altpapier und die Problemstoffsammlung enthalten.

Achtung: Bitte teilen Sie uns künftig umgehend mit, wenn Sie Ihre Tonne (z.B. wegen Wegzug) abmelden möchten oder der Behälter gestohlen wurde! Wird die Tonne nicht abgemeldet, besteht die Gefahr eines Missbrauchs durch Unbefugte. Dadurch entstehende zusätzliche Leerungsgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Wer wissen möchte, wie oft seine Abfallbehälter im vergangenen Jahr geleert wurde, kann sich mit seinen im Gebührenbescheid genannten Zugangsdaten bei unseren Bürgerdiensten anmelden und seine Daten abfragen.

Die Biotonne wird 14-täglich und in den Sommermonaten wöchentlich abgefahren.

Behältertausch, Änderungen der Behälteranzahl oder -größe

Wenn Sie im Laufe des Jahres Ihre Tonnengröße wechseln möchten, wird die Behälterjahresgebühr anteilig der Dauer der Benutzung der jeweiligen Tonne berechnet. Da laut Abfallwirtschaftssatzung pro Jahr mindestens 12 Leerungen berechnet werden, bezahlt man diese Leerungen bei einem Behälterwechsel dann auch anteilig.

Die gleiche anteilige Berechnung findet statt, wenn Sie während des Jahres zu- oder wegziehen.

Der Austausch von defekten Behältern ist grundsätzlich gebührenfrei. Für jede sonstige Änderung der Anzahl oder Größe von Restmüll- oder Bioabfallbehältern wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr beträgt je Auftragsbearbeitung 19,00 €.

Müllboxen

Müllboxenhersteller bieten pfiffige Lösungen ums ‘Verstauen’ und ‘Verstecken’ der Mülltonnen in den Größen von 40 bis 1100 Liter an. Müllboxen gibt es den unterschiedlichsten Größen, Farben, Formen und Materialien. Dabei variiert das Design von klassisch bis modern. Hier ist eine Übersicht über regionale Anbieter von Müllboxen (keine Gewähr auf Vollständigkeit).

Volumenmessung – Tankverfahren

Die Abfallbehälter werden nach einer europaweit gültigen DIN-Norm (DIN EN 840) gefertigt. Nach dieser Norm besteht das Volumen bei allen Abfallbehältern mit Rädern aus dem gesamten Raum innerhalb des geschlossenen Behälters. Der Inhalt der Deckelwölbung wird also mitberechnet. Am Beispiel eines 240-Liter-Abfallbehälters wird hier die Volumenmessung des Gesamtbehälters (Korpus und Deckel) gezeigt. Das Messverfahren im Prüflabor des Süddeutschen Kunststoffzentrums in Würzburg (SKZ) ist das sog. Tankverfahren.

Trennhilfen

Seit Einführung der Biotonne im Jahr 1993 hat sich das 10-Liter-Vorsortiergefäß bewährt. Es eignet sich als Sammelgefäß im Haushalt z.B. in grün für Bioabfälle, schwarz für Restmüll, blau für Altpapier oder gelb für Verpackungsabfälle.

Abfalltrennsysteme

Abfalltrennsysteme für Wohn- und Geschäftsräume gibt es in großer Zahl von vielen Anbietern. Die Abfallberatung ist Ihnen bei der Suche nach dem geeigneten System gerne behilflich.

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