Der “neue Müll”

Seit 2013 gibt es ein neues Müllsystem im Landkreis Tübingen

Die Vorgeschichte

Über 90% aller Haushalte im Landkreis Tübingen hatten Restmülltonnen ohne Räder (35 und 50-Liter-Behälter), die entsprechend einer EU-Richtlinie zum Arbeitsschutz ausgetauscht werden mussten.

Bereits vorhandene Rest- und Bioabfallbehälter mit Rädern hatten oft das Ende der üblichen Lebensdauer erreicht. Deshalb wurden alle Bio- und Restabfallbehälter bis 240 Liter durch neue Behälter ersetzt.

660 und 1100 Liter-Container werden mit einem Chip nachgerüstet, wenn sie noch in Ordnung sind.

Den Austausch der Behälter hat der Kreistag zum Anlass genommen, das Müllsystem im Landkreis noch kundenfreundlicher zu gestalten. Alle Behälter erhielten einen elektronischen Chip. Dieser ermöglicht die Zuordnung einer jeden Tonne zu dem Haushalt, der die Gebühren dafür bezahlt. Mit Hilfe des Chips wird jede Leerungen registriert.

Der Chip selbst speichert keine Leerungen. Er ist dafür verantwortlich, dass die Tonne dem entsprechenden Haushalt zugeordnet werden kann. Die Leerungsdaten werden an den Abfallwirtschaftsbetrieb weitergeleitet.

Der Entscheidungsweg zum ‘Neuen Müll’ im Landkreis Tübingen

Der Kreistag beschloss am 17. März 2010 einstimmig die Eckpunkte der künftigen Müllabfuhr:

– Die neuen Restmüllbehälter (40, 60, 120, 240, 660, 1100 Liter) werden vom Landkreis gestellt und mit Chips ausgestattet.

– Die Variante C ‘Entleerungshäufigkeitsmaßstab’ wird für den Restmüll im künftigen Müllabfuhrsystem gewählt. Eine Gebührenabrechnung nach dem Behältergewicht ist vom Tisch.

– Es werden 12 Mindestleerungen – je eine Leerung im Monat – für die Gebührenkalkulation berücksichtigt. Alle weiteren Leerungen werden zusätzlich berechnet.

– Die Gebührenbescheide werden weiterhin an die einzelnen Haushalte verschickt, nicht an die Grundstückseigentümer.

-Bei der Bioabfallsammlung bleibt es beim bisherigen System. Die Biotonnen werden mit Chips nachgerüstet.

– Die genaue Berechnung der Gebühren wird in den kommenden Monaten beraten.

Am 26. Januar 2010 wurde die öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema “Zukünftiges Abfallgebührensystem im Landkreis Tübingen” in der Herrmann-Hepper-Halle in Tübingen durchgeführt.

Die Expertenvorträge von Vertretern der Landkreise Rastatt, Heidenheim und Darmstadt-Dieburg sowie die Vorstellung der System- und Gebührenvarianten des Gutachters finden Sie hier als Download:

Anregungen und Wünsche zu dieser Thematik konnten dem Abfallwirtschaftsbetrieb bis zum 12. Februar 2010 schriftlich mitgeteilt werden.

Die insgesamt 42 Rückmeldungen wurden ausgewertet und die Ergebnisse dem Kreistag am 17. März 2010 in öffentlicher Sitzung vorgestellt.

Insgesamt war der Tenor, das neue System solle möglichst verursachergerecht, unkompliziert und nicht teurer sein.

Bei der Umstellung ist die Wahl der Behältergrößen, das dazu passende Gebührensystem und eine möglichst kostengünstige Entsorgung Voraussetzung für die Zufriedenheit der Benutzer.

In den bisherigen Beratungen im Kreistag wurden für die Restmüllabfuhr 6 Varianten diskutiert (siehe Kurzinformation). Zwei Systeme waren in der engeren Wahl:

Variante C – Entleerungshäufigkeitsmaßstab (12-26 Abfuhren/Jahr)

Variante D1 – Gewichtsmaßstab (zusätzliche Behältergrößen)

Der Kreistag der Landkreisverwaltung hat 2008 beschlossen, die Müllabfuhr zum 01.01.2013 auf Abfallbehälter mit Rädern umzustellen, um den Vorschriften der EU-Lastenhandhabungsvorschrift gerecht zu werden.

Weiterführende Presseberichte und Informationen:

Weitere Informationen erhalten Sie auch über den elektronischen Sitzungsdienst des Landkreises. Sie können alle öffentlichen Drucksachen zu diesem Thema recherchieren und zur Ansicht aufrufen, wenn Sie bei “Recherche” das Stichwort “Müll” eingeben.

Der folgende Link führt Sie direkt zu den entsprechenden Sitzungsdaten des Kreistags des Landkreises Tübingen (Suchwort: Müll)