Kaffee-Kapseln

  • – mit Kunststoff, Metallfolien in den Gelben Sack.
  • kompostierbare Kaffee-Kapseln müssen grundsätzlich über den Restmüll und NICHT als Bioabfall entsorgt werden! Auch wenn der Standard EN 13432 grundsätzlich eine Kompostierbarkeit bescheinigt, gibt es in Kompost- und Vergärungsanlagen Probleme mit den kompostierbaren Kunststoffen.

Pedelecs

gehören zu Elektronikgeräteschrott. Ausgeschlossen von der Annahme sind Verkehrsmittel, die eine Typgenehmigung benötigen, z.B. E-Bikes, mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten oberhalb 25km/h oder tretunabhängigem Antrieb, elektr. Einräder und elektr. Dreiräder. Eine Verwertung dieser Abfälle kann über gewerbliche Anbieter erfolgen.

Ausgeschlossen sind ebenfalls einzelne Antriebsakkus (z.B. Fahrradakku ohne Fahrrad). Es handelt sich dabei um Industriebatterien. Sie müssen vom Handel zurückgenommen werden (§ 2 Absatz 5 Satz 1 und 2 BattG).

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