Batterien und Akkus gehören nicht in den Restmüll!

Die in Deutschland tätigen Rücknahmesysteme (batterie-zurueck.de) schreiben hierzu folgendes:

Batterierücknahme – warum?

Da Batterien und Akkus giftige Stoffe, wie Quecksilber, Cadmium und Blei enthalten, ist es wichtig, sie vom Hausmüll zu trennen. Gleichzeitig enthalten sie Wertstoffe, die recycelt werden können. Dazu zählen Stahl, Zink, Aluminium und Silber. Und auch für Lithium besteht seit Kurzem die Möglichkeit der Rückgewinnung.

Mit der richtigen Entsorgung wird also verhindert, dass giftige Schwermetalle in unsere Umwelt gelangen und dann z. B. in der Luft oder im Grundwasser wieder auftauchen. Denn gelangen diese Stoffe über die Nahrungskette in den menschlichen Körper, kann das schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Zum anderen wird durch Recycling der Verbrauch von benötigten Stoffen reduziert. Es müssen dann weniger dieser Rohstoffe abgebaut werden, denn die meisten der wiedergewonnenen Stoffe fließen direkt zurück in die Batterie- und Akkuherstellung. Am Ende zahlt sich auch dieser Schritt für uns und unsere Umwelt aus.

Lithium-Batterien – Brandgefahr!

Fast in allen Geräten der mobilen Telekommunikation, der E-Mobilität, aber auch in fast allen Bau- und Gartengeräten sind Lithiumbatterien zu finden. Ihr Vorteil: Sie halten länger und können mehr Energie speichern. Das verschafft uns längere Nutzungszeiten. Allerdings ist Lithium auch ein leicht brennbares und sehr reaktionsfreudiges Metall. Eine Lithiumbatterie kann sich unter Umständen selbst entzünden. Daher ist vor allem am Ende ihrer Lebensdauer die richtige Entsorgung wichtig. Landen lithiumhaltige Batterien (oder: Lithium-Ionen-Akkus) im Hausmüll, kann das zu Kurzschlüssen bis hin zu Bränden führen. Dabei werden umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe freigesetzt. Fast jede Woche verursacht so in Deutschland eine nicht ordnungsgemäß entsorgte Batterie Kurzschlüsse und Feuer in Entsorgungsfahrzeugen, Mülltonnen oder Sortieranlagen. Tendenz steigend.

Batterierücknahme – wie und wo?

Leere Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Das zeigt schon das aufgedruckte Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne. Und auch aus Elektrogeräten müssen sie zuerst entfernt werden, bevor die Altgeräte auf dem Recyclinghof landen.

Wo aber können Altbatterien und Akkus abgegeben werden? Zum Beispiel überall dort, wo auch neue verkauft werden. Sprich: Im Supermarkt um die Ecke, im Drogeriemarkt, Kaufhaus, Baumarkt oder aber im Elektro-Fachgeschäft finden sich Sammelboxen mit dem Batterierücknahme-Logo. Meistens in der Nähe von Ein- und Ausgang sind die Boxen in Stationen integriert, an denen auch andere Abfälle abgegeben werden können.

Selbstverständlich sammeln auch die Kommunen auf den öffentlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen im großen Stil Altbatterien und alte Akkus.
Im Landkreis Tübingen können Sie Altbatterien und Akkus beim Entsorgungszentrum Dußlingen oder bei den Problemstoffsammelstellen abgeben.

Fahrzeug- und Industriebatterien, wie sie in kleineren Größen z. B. für E-Fahrzeuge, E-Bikes und zur Speicherung Erneuerbarer Energien benötigt werden, sowie herkömmliche Autobatterien fallen hingegen nicht unter die Batterierücknahme, für die unsere Systeme ausgelegt sind. Sie werden in einer anderen Form gesammelt und recycelt und müssen vom Handel zurückgenommen werden (§ 2 Absatz 5 Satz 1 und 2 BattG)

Quelle: https://www.batterie-zurueck.de/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gelber Sack – FAQs

Immer wieder melden sich Bürgerinnen und Bürger beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen mit Reklamationen zur Abholung des „Gelben Sackes“.
Für diese Müllart und seine Abholung ist jedoch nicht der Abfallwirtschaftsbetrieb, sondern die Firma ALBA zuständig. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat Fragen und Antworten zum Gelben Sack zusammengestellt – und informiert insbesondere darüber, wohin man sich bei Reklamationen wenden kann.

FAQs im Überblick

Was sind die Dualen Systeme Deutschland (DSD)?

Im Jahr 1991 trat erstmals die Verpackungsverordnung in Kraft, mit dem Ziel, die Hersteller von Verpackungen in die Pflicht zu nehmen, Verpackungsabfall zu minimieren, das Recycling der Verpackungen zu fördern und ihre Verpackungen zurückzunehmen.
Um dieser Pflicht nachzukommen, wurde von einem Verbund in Deutschland tätiger Unternehmen der Lebensmittel- und Verpackungsbranche der Grüne Punkt, Duales System Deutschland, Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoffgewinnung GmbH gegründet. Es wurde als zweites Entsorgungssystem zusätzlich zum bestehenden öffentlich-rechtlichen Abfallbeseitigungssystem der Kommunen aufgebaut, deshalb der Name „Dual“. In der Zwischenzeit gibt es ein überarbeitetes Verpackungsgesetz mit ambitionierten Sammel- und Recyclingquoten und mehrere Duale Systembetreiber in Deutschland.

Wer organisiert die Sammlung der Gelben Säcke im Landkreis Tübingen?

Die Verantwortung für die Organisation und die Finanzierung der Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen liegt bei dem jeweiligen dualen Systembetreiber. Die Gebiete, für die die einzelnen Systembetreiber zuständig sind, werden für jede neue Ausschreibungsrunde untereinander verlost. Die Ausschreibung der Sammlung erfolgt in
der Regel alle drei Jahre. Die Sammlung, der Transport und die Sortierung der Verpackungsabfälle werden nicht durch die Dualen Systeme selbst durchgeführt, sondern lediglich von diesen organisiert. Sie beauftragen für diese Aufgaben andere Entsorgungsunternehmen. Bis Ende 2023 ist im Landkreis Tübingen die Firma ALBA Neckar-Alb GmbH und Co. KG mit der Sammlung beauftragt.

Wo kann man reklamieren, wenn die Gelben Säcke am Abfuhrtag nicht abgeholt werden?

Die Kontaktdaten zu den Ansprechpartnern befinden sich aufgedruckt auf dem Gelben Sack. Bei Reklamationen zum Gelben Sack kann man sich direkt an die Hotline der Firma ALBA Neckar-Alb GmbH & Co. KG unter der Telefonnummer 0800 2232555 wenden. Dort hört man eine Bandansage. Um die Ansprechpartner zum Gelben Sack im Landkreis Tübingen zu erreichen, muss man die 4 drücken. Alternativ kann man auch eine E-Mail an: kommunal-tuebingen@alba.info schreiben.

Wie finanzieren sich eigentlich die Dualen Systeme?

Die Entsorgungsleistungen der dualen Systeme werden über die Lizenzentgelte finanziert, die Handel und Industrie für die Verpackungen bezahlen, die sie in Umlauf bringen, damit diese fachgerecht entsorgt werden. Die Lizenzentgeltstruktur berücksichtigt die tatsächlich anfallenden Entsorgungskosten und richtet sich nach dem verwendeten Material der Verpackungen, deren Gewicht sowie der Stückzahl. Die Hersteller und Vertreiber rechnen die Kosten für das duale System in die Verkaufspreise der Produkte für den Endkunden mit ein.

Wo findet man weitere Informationen?

Informationen zu den Dualen Systemen sowie Tipps zum richtigen Trennen von Müll findet man unter www.muelltrennung-wirkt.de. Auch unter www.abfall-kreis-tuebingen.de informiert der Abfallwirtschaftsbetrieb unter der Rubrik „Entsorgen“, was alles in den Gelben Sack darf und was nicht. Ebenso findet man dort die Abfuhrtermine für den Kreis Tübingen.

Sonderabfuhren bestellen – FAQs

Online-Anmeldung für Sperrmüll-Abfuhren – Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) erweitert sein Online-Angebot.

Wer sich schon gewundert hat, warum im neuen Abfallratgeber des AWBs keine Abfuhrkarten für die Sperrmüll-, Holzmöbel-, Metallschrott- und Elektroschrott-Abfuhr sind, findet hier die Antwort:

Diese Abfuhren können ab sofort im Landkreis Tübingen auch online angemeldet werden, was dem Wunsch vieler Bürger entgegenkommt. Deshalb gibt es keine Abfuhrkarten mehr, sondern Berechtigungscodes und Wertmarken.

Hier gelangen Sie zur Online-Anmeldung von Sonderabfuhren.

Hier finden Sie alle wichtigen Fragen und Antworten (FAQs) zu den neuen Sonderabfuhren.

Unterrichtsmaterialien zum kostenlosen Verleih

Interessierten Kindergärten und Schulklassen können wir verschiedene Umweltbildungsangebote rund um die Themen Abfallvermeidung, -trennung und -verwertung anbieten. Die kostenlos ausleihbaren Abfall-Infokisten beinhalten verschiedene Sachbücher, Broschüren, Spiele, Filme und Lehrmaterialien zu den jeweils adressierten Themen. Zu den folgenden Themen werden derzeit insgesamt sechs Infokisten angeboten, die für die Planung und Durchführung von Lerneinheiten verwendet werden können:

    • Abfall (jeweils für Kindergarten & Grundschule)
    • Kompost
    • Papier
    • Handy
    • Kunststoff-Verpackungen

Zusätzlich zu den Infokisten, kann auch eine Papierwerkstatt zur Herstellung von Recyclingpapier (Papierschöpfen) ausgeliehen werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Infokisten und der Papierwerkstatt.

Bei Rückfragen zu den Angeboten des Abfallwirtschaftsbetriebs Tübingen oder bei Interesse an einer Buchung, wenden Sie sich bitte direkt an die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebs Tübingen (Tel.: 07071-207-1310 oder awb@kreis-tuebingen.de).

Reparaturführer – Reparieren statt wegwerfen 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Tübingen (AWB) hat seinen Reparaturführer neu aufgelegt und nun online gestellt. Rund 50 Firmen, die im Landkreis Tübingen Reparaturen anbieten und teilweise auch Geräte verleihen, sind im Reparaturführer aufgeführt. Außer Elektro- und Elektronikfirmen, Schuhmachern, Fahrradwerkstätten und vielen anderen findet man auch Firmen, an die man vielleicht gar nicht denkt. Oder wussten Sie, dass man Orientteppiche, Korbmöbel oder Golf-Caddys im Kreis Tübingen reparieren lassen kann?

„Reparieren statt wegwerfen“ scheint ein ganz neues Thema zu sein, brandaktuell im Hinblick auf Klimakrise und Ressourcenschutz. Doch schon 1996 wurde die Broschüre „reparieren statt wegwerfen“ das erste Mal von der Abfallberatung des Landkreises Tübingen herausgegeben, 2004 ging der Reparaturführer dann online!

Außer dem aktualisierten Reparaturführer sind hier auf der Homepage unter der Rubrik „Vermeiden/Reparieren und Leihen“ auch Reparaturcafés im Landkreis Tübingen aufgelistet. Zudem lässt sich unter dem Stichwort „Vermeiden“ noch viel mehr entdecken, zum Beispiel Second-Hand– und Unverpackt-Läden, Umsonstläden, Hausratverwerter und Händler von Gebrauchtwaren.

Eine weiteren Beitrag zum “Vermeiden von Abfällen” bietet die Gebrauchtwarenbörse in unserer Rubrik “Services”. Sie ist eine Online-Verschenk-Börse, die alle nutzen können, die etwas Gebrauchtes suchen oder zu verschenken haben.

Kaffee-Kapseln

  • – mit Kunststoff, Metallfolien in den Gelben Sack.
  • kompostierbare Kaffee-Kapseln müssen grundsätzlich über den Restmüll und NICHT als Bioabfall entsorgt werden! Auch wenn der Standard EN 13432 grundsätzlich eine Kompostierbarkeit bescheinigt, gibt es in Kompost- und Vergärungsanlagen Probleme mit den kompostierbaren Kunststoffen.

Pedelecs

gehören zu Elektronikgeräteschrott. Ausgeschlossen von der Annahme sind Verkehrsmittel, die eine Typgenehmigung benötigen, z.B. E-Bikes, mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten oberhalb 25km/h oder tretunabhängigem Antrieb, elektr. Einräder und elektr. Dreiräder. Eine Verwertung dieser Abfälle kann über gewerbliche Anbieter erfolgen.

Ausgeschlossen sind ebenfalls einzelne Antriebsakkus (z.B. Fahrradakku ohne Fahrrad). Es handelt sich dabei um Industriebatterien. Sie müssen vom Handel zurückgenommen werden (§ 2 Absatz 5 Satz 1 und 2 BattG). Vertreiber dieser Batterien sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien kostenfrei vom Endverbraucher zurückzunehmen. Das gilt für Altbatterien, die der Vertreiber im Sortiment hat oder hatte und ist auf die Menge begrenzt, derer sich der Endverbraucher üblicherweise entledigt. Die Rückgabe muss im Handelsgeschäft bzw. im Versandlager oder in unmittelbarer Nähe möglich sein.
Die Firma GRS Service GmbH bietet für Vertreiber von Batterien kleiner elektrischer Fahrzeuge eine kostenlose Rücknahmemöglichkeit an.
Alle bei der GRS Service GmbH registrierten Händler, die kostenlos diese Altbatterien zurücknehmen, sind auf der Webseite der Firma GRS (www.grs-batterien.de) zu finden.

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